MAINZ. Die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenverbände in Rheinland-Pfalz nehmen das Land bei der Umsetzung der Krankenhausreform in die Pflicht. Generell sei die Krankenhausplanung Aufgabe eines jeden Bundeslandes, erklärten die Verantwortlichen der Krankenkassen AOK und IKK Südwest sowie des Verbands der Ersatzkassen (vdek) in Mainz.
Damit müssten alle maßgeblichen Schritte, die zur Umsetzung der Krankenhausreform eingesetzt werden, auch vom Land eingeleitet werden. Das gelte erst recht, weil 2025 in Rheinland-Pfalz ein neuer Krankenhausplan anstehe.
Die Umsetzung der Krankenhausreform im Land müsse gemeinsam mit allen Beteiligten von Politik, Krankenhausträgern sowie Krankenkassen und Kassenverbänden aus einem Guss angegangen werden. Losgelöste Einzelmaßnahmen dürften dabei keinen Platz haben. Die Strukturveränderungen in der Versorgung seien sehr wichtig. Es könne aber nicht sein, dass die Umstrukturierung in der Krankenhauslandschaft über den Transformationsfonds maßgeblich von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht werden sollen, mahnten die Verantwortlichen der gesetzlichen Krankenkassen und Kassenverbände.
Ausreichende Investitionsmittel nötig
Für die Transformation im Krankenhaus seien eindeutig die Bundesländer zuständig. In Rheinland-Pfalz bleibe die Höhe der Finanzmittel, die das Land für Krankenhaus-Investitionen bereitstellt, im kommenden Jahr nahezu unverändert. Ab 2026 sollen dann die Mittel aus dem Transformationsfonds genutzt werden. Diese Zweckentfremdung von Beitragsmitteln müsse ein Ende haben, forderten die Verantwortlichen der Krankenkassen AOK und IKK Südwest sowie des Verbands vdek. Das Land müsse seiner Verantwortung für die Krankenhäuser im Land nachkommen und ausreichend Investitionsmittel zur Verfügung stellen.
Der Bundesrat hatte jüngst das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz für eine grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland passieren lassen. Die Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann damit umgesetzt werden. Sie soll finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und mehr Spezialisierung durchsetzen.
Im Kern soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen daher auch neue Leistungsgruppen sein. Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern – etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung. Kommen soll zudem ein milliardenschwerer Transformationsfonds, um die Neuorganisation finanziell zu unterstützen.
Gesetz soll in mehreren Jahren greifen
In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025. Umgesetzt werden soll die neue Struktur aber erst über mehrere Jahre bis 2029. Für die Patientinnen und Patienten wird sie also nicht sofort spürbar. Das Netz der 1.700 Krankenhäuser dürfte damit auch kleiner werden. Vielen Krankenhäusern machen seit längerem Finanznöte, nicht belegte Betten und Personalmangel zu schaffen. Die Länder und die Klinkbranche hatten auch eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen der Reform gefordert.
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 84 Krankenhäuser, davon gut zwei Drittel (67 Prozent) in frei-gemeinnütziger Trägerschaft. Das sind in der Regel karitative Organisationen, kirchliche Orden oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Mehr als jedes zehnte (11 Prozent) hat nach Angaben der Krankenhausgesellschaft einen privaten Träger und 22 Prozent sind in öffentlich-rechtlicher Hand.
Nach Angaben der Krankenhausgesellschaft erwarten nahezu zwei Drittel der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz für 2024 ein Defizit. Hauptursache sei eine Unterfinanzierung der Inflationsjahre 2022 und 2023, die den Kliniken Jahr für Jahr in der Basisfinanzierung fehle.
Gutachten für höhere Qualität bei Versorgung und effizientere Strukturen
Die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenverbände haben ein Gutachten vorgelegt, das eine höhere Qualität bei der Behandlung sowie für effizientere Strukturen die Zusammenlegung von kleineren Standorten und die Bündelung von Versorgungsleistungen an bestimmten Standorten vorsieht. Mehr ambulante Zentren sollten dafür sorgen, dass Krankenhäuser der stationären Versorgung entlastet werden und sich nur um gravierende Erkrankungen kümmern müssten.
Nach dem Gutachten des Institutes for Health Care Business GmbH ist die Zahl der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, die Verluste schreiben, höher als im Bundesdurchschnitt. Die Hausarztdichte im Land sei gut, es gebe jedoch eine unterdurchschnittliche Facharztdichte. (Quelle: Bernd Glebe, dpa)