Bürokratieabbau: Land führt „Digital-Check“ bei Verordnungen etc. durch

Online viel mehr ermöglichen und Bürokratie abbauen. Das ist das Ziel des «Digital- Checks». Die Landesregierung fängt damit bei sich an.

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Foto: dpa

MAINZ. Die rheinland-pfälzische Landesregierung will bei Gesetzesentwürfen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften digitale Möglichkeiten von Anfang an berücksichtigen. Bestehende Vorschriften sollten auch sukzessive auf ihre Digitaltauglichkeit abgeklopft werden.

Dies sagte Digitalisierungsministerin Dörte Schall im Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. «Unser Ziel ist es, unnötige Schriftformerfordernisse und persönliche Erscheinenspflichten, wo möglich zu vermeiden, und durch moderne, digitale Prozesse zu ersetzen», sagte die SPD-Politikerin.

Der sogenannte Digital-Check werde zunächst als Selbstverpflichtung der Ressorts eingeführt. Die Ministerien und Behörden bekommen dafür einen Leitfaden mit Kriterien, um bewerten zu können, wie digitaltauglich die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hatte den Digital-Check bereits als eine der 57 Maßnahmen für den Abbau von Bürokratie vorgestellt.

Der Digital-Check der Verordnungen dient auch dem Bürokratieabbau

Am Anfang werde dies ein zusätzlicher Aufwand sein, langfristig werde aber weniger Personal gebraucht, sagte Schall. «Wir haben ja auch Fachkräftemangel in der Verwaltung.» Bei dem Digitalisierungsprozess werde auch geprüft, welche Prozesse überholt seien und entschlackt oder ganz weggelassen werden könnten. Geschaut werde auch: Welche Daten haben wir schon? Welche brauchen wir wirklich und welche können wir aus anderen Verwaltungs-Vorgängen nutzen?

Schall: Die Digitaltauglichkeit des Rechts muss besser werden

«Auf dem Weg zu vollständig digitalen Prozessen und Verfahren gibt es nach wie vor noch zu viele Hürden», räumte Schall ein. Neben den technischen Voraussetzungen müsse vor allem die Digitaltauglichkeit der Gesetze und Normen besser werden. «Schlussendlich geht es darum, die Digitaltauglichkeit des Rechts zu verbessern.» (Quelle: dpa)

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