Ausmaß der Flut war nicht vorhersehbar – So begründet der Oberstaatsanwalt die Entscheidung

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Mario Germano, Leiter des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes (r) und Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz.; Foto Frey/dpa

KOBLENZ. Das Ausmaß der Flutkatastrophe im Juli 2021 an der Ahr war für den Ex-Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und seinen technischen Einsatzleiter laut Koblenzer Staatsanwaltschaft nicht vorhersehbar.

«Niemand hatte im Vorfeld eine schwallartige Sturzflut dieses Ausmaßes prognostiziert», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler am Donnerstag in Koblenz. An jenem Tag sei den Beschuldigten aufgrund der Datenlage eine Vorhersage über das konkrete Ausmaß und den Verlauf der Flut nicht möglich gewesen.

«Wir haben uns ganz genau die Unwetterwarnungen angeschaut. Für die technische Einsatzleitung war es nach dem Ergebnis unserer Ermittlungen unmöglich, aus den Wetterprognosen eine konkrete Flutsituation abzuleiten.» Zwingend sei «lediglich der Schluss» gewesen, dass eine ernste Lage eintreten und es zu sehr starken Überschwemmungen an der Ahr kommen kann.

Man müsse zudem berücksichtigen, dass es sich bei den beiden Beschuldigten «um keine speziell ausgebildeten Katastrophenschutzexperten handelt. Sondern es handelt sich um einen ehrenamtlichen Feuerwehrmann und Verwaltungsangestellten und um einen Landrat, also um einen politischen Fachbeamten, an deren Wahl keinerlei Qualifikationen gestellt sind», sagte er.

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