++ Update zur Schleuser-Großrazzia: Mitarbeiter von Ausländerämtern bestochen? ++

Die Bande soll vor allem an Chinesen gegen viel Geld Aufenthaltstitel verkauft haben - in Hunderten Fällen. Nun hat die Justiz zugeschlagen, frühmorgens rückten 1000 Beamte aus.

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Polizeiwagen und Polizisten bei einer Durchsuchungsaktion
Polizisten stehen vor einem Gebäude, das durchsucht wird. Foto: Gianni Gattus/dpa

SANKT AUGUSTIN/DÜSSELDORF. Bei einer großangelegten Razzia gegen eine international agierende Schleuserbande in acht Bundesländern hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zehn Verdächtige verhaften lassen (lokalo.de berichtete).

Bei dem Einsatz waren seit dem frühen Morgen mehr als 1000 Beamte der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft beteiligt. Insgesamt wurden 101 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht, darunter auch zwei Rechtsanwaltskanzleien, wie die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin bei Bonn am Mittwoch mitteilte. Unter Ausnutzung von Sonderregeln für ausländische Fachkräfte soll die mutmaßliche Schleuserbande etwa 350 zumeist chinesischen Staatsangehörigen gegen fünf- und sechsstellige Eurobeträge Aufenthaltserlaubnisse verschafft haben.

Razzien gab es in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Dabei wurden auch Vermögenswerte sichergestellt, zudem wurde nach Beweismitteln gesucht. Laut «Bild»-Zeitung geht es auch um den Verdacht, dass Mitarbeiter von Ausländerämtern bestochen wurden.

Der Schwerpunkt der Ermittlungen lag in Nordrhein-Westfalen, wo auch die zehn Beschuldigten verhaftet wurden. Darunter waren auch ein Rechtsanwalt und eine Rechtsanwältin. Am Nachmittag war eine Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf geplant. Einsatzorte waren nach Angaben eines Sprechers unter anderem Solingen, Hamburg, Köln, München, Frankfurt, Düsseldorf sowie Berlin und Aachen.

Unter Einschleusen versteht man die Hilfe zur unerlaubten Einreise nach Deutschland, zumeist gegen Geld. Dabei geht es um Fahrdienste, falsche Dokumente, Reiseorganisation oder die Unterbringung. Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt sind nach Aufenthaltsgesetz strafbar. Wer sich hierzulande ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel aufhält, hat das Bundesgebiet zu verlassen. Für gewerbsmäßiges Einschleusen drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und 15 Jahren.

Im Jahr 2022 haben Bundeskriminalamt und Bundespolizei deutschlandweit 4936 Fälle von Schleusungen registriertein Plus von knapp 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hintergrund ist der starke Anstieg irregulärer Migration nach Europa. Im aktuellen Lagebild Schleusungskriminalität von 2022 heißt es, die Täter agierten «sehr professionell und flexibel», auch gebe es eine zunehmende Risikobereitschaft. (Quelle: dpa)

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