Vier Millionen Euro in zwei Monaten erbeutet: Geldwäsche-Prozess wird neu aufgerollt

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Foto: Hendrik Schmidt/dpa

KOBLENZ. Am 18.1.2024 beginnt vor der 15. Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Strafprozess wegen Geldwäsche gegen die Angeklagten Ivonda S. und Oleg S.

Das Verfahren steht nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof zur erneuten Verhandlung und Entscheidung gegen die weibliche Angeklagte und einen der männlichen Angeklagten an. Die Staatsanwaltschaft hatte den ursprünglich vier Angeklagten im Alter von 32 bis 63 Jahren (eine Frau, drei Männer) zur Last gelegt, mittels einer GmbH gemeinschaftlich in mehr als 300 Fällen als Zahlungsdienstleister für eine international agierende Tätergruppierung aufgetreten zu sein, um die Herkunft von diesen durch rechtswidrige Taten erlangten Geldern zu verschleiern.

Die durch Täuschung geschädigter Kapitalanleger erlangten und für diese vollständig verlorenen Mittel seien aufgrund entsprechender Absprachen kurzzeitig auf die zahlreichen Konten der von den Angeklagten gelenkten GmbH eingezahlt – innerhalb von knapp zwei Monaten ca. vier Millionen Euro – und anschließend auf unterschiedliche Konten im europäischen Ausland unmittelbar weitergeleitet worden. Mit Urteil des Landgerichts Koblenz vom 14.6.2022 waren die hier noch verbliebenen Angeklagten wegen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten bzw. wegen Anstiftung dazu jeweils zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen die Einziehungsbeteiligte (GmbH) wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.048.067,70 Euro angeordnet. Im Übrigen wurden die hiesigen Angeklagten freigesprochen.

Auf die Revisionen der hiesigen Angeklagten und der Einziehungsbeteiligten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18.4.2023 das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die weibliche Angeklagte verurteilt worden ist sowie unter Aufrechterhaltung der jeweils zugehörigen Feststellungen im Ausspruch über die den männlichen Angeklagten betreffende Strafe und die Einziehungsbeteiligte betreffende Einziehung des Wertes von Taterträgen. Im Umfang der Aufhebung ist daher erneut zu verhandeln und zu entscheiden.

Mit Beschluss der 15. großen Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer III) vom 5.12.2023 ist das Verfahren gegen den männlichen Angeklagten abgetrennt worden. Dieses wird nunmehr unter dem Aktenzeichen 2050 Js 78896/23 geführt und ebenfalls ab dem 15.1.2024 verhandelt. (Quelle: Landgericht Koblenz)

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