MAINZ. Die zuständigen Ämter in Rheinland-Pfalz haben laut einer Erhebung der Organisation Weißer Ring im vergangenen Jahr mehr als ein Drittel aller Anträge auf Entschädigung von Gewaltopfern abgelehnt.
Von landesweit 568 erledigten Anträgen wurden 2022 demnach rund 220 abgelehnt. Das entsprach rund 39 Prozent.
187 Anträge und damit rund 33 Prozent wurden anerkannt. Die restlichen Fälle seien aus «sonstigen Gründen» erledigt worden – das ist der Fall, wenn der Antrag etwa zurückgezogen wird, der Antragssteller stirbt oder der Fall an ein anderes Bundesland abgegeben wird. Im Saarland wurden mit rund 56 Prozent sogar mehr als die Hälfte der erledigten Anträge abgelehnt. Lediglich rund 21 Prozent wurden anerkannt.
Deutschlandweit wurde laut der Erhebung im vergangenen Jahr fast die Hälfte aller Anträge auf Entschädigung von Gewaltopfern abgelehnt. Der Weiße Ring sprach von einem «neuen historischen Tiefpunkt». Demnach wurde 2022 nur etwas mehr als ein Viertel der Anträge in Deutschland genehmigt.
Wer in Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat und dadurch gesundheitlich geschädigt wird, hat Anspruch auf Opferentschädigung. Ziel sei es, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten auszugleichen, schreibt das Bundessozialministerium.


















