Vulkaneifel: Nach Tod von Fußgänger – Haftbefehl gegen Autofahrer erlassen

Ein junger Mann fährt mitten in der Nacht einen Fußgänger an. Dieser stirbt noch an der Unfallstelle. Es besteht der Verdacht eines illegalen Autorennens, allerdings sind noch Fragen offen.

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Foto: dpa-Archiv

MAYEN. Nach dem Tod eines Fußgängers in Mayen ist gegen einen 20 Jahre alten Autofahrer Haftbefehl erlassen worden.

Dieser sei gegen Meldeauflagen jedoch außer Vollzug gesetzt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Koblenz am Montag mit. Der Führerschein des jungen Mannes sei sichergestellt worden. Ein 19-Jähriger, der nach dem Unfall ebenfalls festgenommen worden war, wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, da gegen ihn kein dringender Tatverdacht bestand.

Nach den ersten Ermittlungen soll der 20-Jährige in der Nacht zum Samstag mit seinem Wagen den 19-jährigen Autofahrer überholt haben. Nachdem er wieder eingeschert war, erfasste er den 50 Jahre alten Fußgänger, der gerade die Straße überqueren wollte. Der Mann wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und starb noch an der Unfallstelle.

Ermittelt wird gegen den 20-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Der Mitteilung zufolge ist es jedoch bislang nicht sicher, ob es sich tatsächlich um ein Rennen gehandelt hatte. Wie schnell die beiden Autos gefahren waren, stand zunächst ebenfalls nicht fest. Die jungen Männer waren mit Mittelklassewagen unterwegs gewesen. Zur Klärung des Unfalls wurde auch ein Gutachter beauftragt.

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