TRIER. Das Landgericht Trier hat einen Mann aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der verurteilte ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in vier tateinheitlichen Fällen, in einem der Fälle in weiterer Tateinheit mit versuchter Körperverletzung.
In der Nacht des 30.12.2022 soll er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit im Landkreis Bernkastel-Wittlich seiner Ehefrau nach einem zunächst verbalen Streit Schläge ins Gesicht versetzt haben. Sodann soll er sich auf sie gesetzt, mit beiden Händen ihren Hals umschlossen und sie gewürgt haben. Infolgedessen soll die Geschädigte schmerzhafte Prellungen im Gesicht und erhebliche Würgemale (Hämatome) am Hals erlitten haben sowie blau angelaufen sein und keine Luft mehr bekommen haben.
Im Rahmen der anschließenden Sachverhaltsaufnahme durch die PI Trier soll der nun Verurteilte sodann unvermittelt die Rettungskräfte bei der Versorgung der Geschädigten gestört haben und sich Maßnahmen der Polizei versucht haben, zu widersetzen.
Strafrechtlich war der Verurteilte bereits zuvor in Erscheinung getreten.