TRIER. In rheinland-pfälzischen Gerichtssälen geht es zunehmend digitaler zu: In Videoverhandlungen schalten sich Anwälte oder Sachverständige über Bildschirme dazu, während Richter und Zuschauer im Raum sitzen.
«In Rheinland-Pfalz kommt dem Einsatz von Videokonferenztechnik in den vergangenen Jahren eine stetig wachsende Bedeutung zu», sagt der Sprecher des Justizministers Herbert Mertin (FDP), Philipp Sturhan, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Alle 77 Gerichte im Land hätten Zugriff auf Videokonferenztechnik.
Die Corona-Pandemie habe die Entwicklung «zweifellos beschleunigt», so Sturhan. Die Zahl von Videoverhandlungen, bei denen mindestens ein Prozessbeteiligter zugeschaltet war, habe in Rheinland-Pfalz von 101 Verfahren im Jahr 2019 über 691 Verfahren in 2020 auf rund 1900 in 2021 zugenommen. Und es sei erkennbar, «dass der Einsatz der Videotechnik weiter zugenommen hat und bei den Richterinnen und Richtern vielfach hoch akzeptiert ist», sagt er.
Was sind die Vorteile einer Videoverhandlung? Sie liegen vor allem in einer Zeit- und Kostenersparnis, wie Zivilrichterin Stella Neuerburg nach einer Verhandlung am Landgericht Trier sagt. Prozessbeteiligte müssten nicht anreisen, sparten Hotel- und Reisekosten. Grenzen der Videotechnik gebe es aber bei Zeugenaussagen, sagt sie. Es könne sein, dass sich die Richter einen persönlichen Eindruck von Zeugen machen wollten. Daher müsse man im Einzelfall schauen, welche Verhandlung für Video geeignet ist und welche nicht.














