Rehlinger zu Habecks Heinzungsgesetz: Überarbeitung “zwingend” – Übergangsfristen zu kurz

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Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hält eine Rede. Foto: Harald Tittel/dpa

SAARBRÜCKEN. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat «zwingend» eine Überarbeitung des umstrittenen Heizungsgesetzes gefordert. Zugleich äußerte sie Zweifel am geplanten Inkrafttreten zum Jahreswechsel.

«Ob eine ausreichende Anpassung des Gesetzentwurfes und begleitender Förderung zeitlich noch möglich ist, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu erreichen, steht in Frage», sagte sie am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken. Der Bundesrat berät an diesem Freitag über den Entwurf für das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgeschlagene Gebäudeenergiegesetz.

Rehlinger sagte, von den Umbaufristen und Einbauverboten seien die Saarländerinnen und Saarländer «besonders betroffen». Denn das Saarland habe eine «besonders hohe Eigenheimquote», die gerade für ältere Menschen oft Altersvorsorge und selbst genutzter Wohnraum sei. Hinzu komme im Saarland ein hoher Bestand an Öl- und Gasheizungen, bei dem die Ölheizungen auch noch überdurchschnittlich alt seien.

Sie kritisierte, Übergangsfristen seien «zu knapp bemessen» und führten zu einer «stark erhöhten Nachfrage» nach den nötigen Anlagen und entsprechend steigenden Preisen. Dies bedeute eine Belastung von Bürgern, Unternehmen und Gebietskörperschaften «über Gebühr». Auch Auswirkungen für die Stadtwerke müssten einbezogen werden.

Notwendig sei eine Förderung, die eine Überforderung von Eigenheimbesitzern verhindere. «Ohne eine soziale Absicherung geht das nicht. Dies muss klarer sozial gestaffelt erfolgen», sagte Rehlinger. Notwendig seien eine Erweiterung der Fördertatbestände und eine mögliche höhere Förderung.

Zudem müssten die Härtefallregelungen «präziser ausgestaltet» sein. Ausnahmetatbestände müssten soziale Aspekte stärker berücksichtigen. Auch ein verbesserter Mieterschutz sei notwendig. Das Ziel der Energiewende im Gebäudebereich bleibe richtig: «Der Weg dahin muss allerdings besser ausgestaltet werden», sagte sie.

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. Mit dem Gesetz soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. (Quelle: dpa)

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2 Kommentare

  1. 2009 sind Glühbirnen verboten worden und jetzt sollen wir E-Autos fahren und mit Strom heizen!? Unsere Kernkraftwerke werden abgeschaltet und dafür 10 neue in Frankreich gebaut, macht ja auch Sinn denn der angebliche Klimawandel gibt es ja natürlich nur in Deutschland! Anstatt zu schauen das das Volk Geld hat und damit die Wirtschaft ankurbelt tut man es ausbeuten bis unendlichen! Leute werdet mal wach! Kaum zu fassen was ein Kinderbuchautor uns aufs Auge drücken tut! Armes Deutschland

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