RLP: Drei Plätze im geschlossenen Vollzug – erste Mutter-Kind-Einrichtung in JVA

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Eine weibliche Inhaftierte blickt im Frauenvollzug der JVA Zweibrücken aus ihrer Zelle. Foto: Doreen Fiedler/dpa/Archivbild

MAINZ/ZWEIBRÜCKEN. In der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken soll erstmals in Rheinland-Pfalz in einer JVA eine Mutter-Kind-Einrichtung entstehen. Geplant sei eine eigene Abteilung mit drei Plätzen für Mütter und ihren Kindern im geschlossenen Vollzug sowie weiteren drei bis fünf Plätzen im offenen Vollzug, teilte Justizminister Herbert Mertin (FDP) auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion in Mainz mit.

Entstehen soll der Neubau einer Sozialtherapeutischen Einheit mit 1172 Quadratmetern und einer Mutter-Kind-Station mit 468 Quadratmetern Nutzfläche. Bis zum Frühjahr nächsten Jahres sollen die notwendigen Unterlagen fertiggestellt und dann im Doppelhaushalt 2025/2026 die für den Bau erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Konkretere Aussagen zu Baubeginn, Fertigstellung und Kostenrahmen seien derzeit noch nicht möglich, erklärte das Ministerium.

Nach dem Landesjustizvollzugsgesetz kann ein Kind mit Zustimmung der Aufenthaltsbestimmungsberechtigten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in der Justizvollzugseinrichtung untergebracht werden, in der sich seine Mutter befindet. Voraussetzung ist jedoch, dass die baulichen Gegebenheiten das zulassen und Sicherheitsgründe nicht entgegenstehen. Eine derartige Möglichkeit gibt es nach Angaben des Ministers in Rheinland-Pfalz wegen der fehlenden baulichen Gegebenheiten nicht.

Bei Bedarf für die Aufnahme in eine Mutter-Kind-Einrichtung erfolgten derzeit noch Anfragen an entsprechende Einrichtungen in Frankfurt oder im niedersächsischen Vechta, die über einen geschlossenen und einen offenen Vollzug verfügten. Im geschlossenen Vollzug sei eine Aufnahme bis zu einem Alter des Kindes von drei Jahren möglich, im offenen Vollzug bis zur Schulpflicht des Kindes. (Quelle: dpa)

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