Trierer Gericht weist Klage von Landwirt gegen Friedwald in Sellerich ab

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Foto: dpa (Symbolbild)

TRIER. Wie das Verwaltungsgericht Trier mitteilt, hat es die die Klage eines Landwirtes gegen die Genehmigung eines Bestattungswaldes in Sellerich heute abgewiesen.

Der Landwirt hatte gegen den vom Eifelkreis Bitburg-Prüm im Oktober 2021 genehmigten Betrieb eines Friedhofs in Form eines Bestattungswaldes auf einer Waldfläche in Sellerich Klage eingereicht.

Als Gründe gab er maßgeblich an, die Landwirtschaftskammer sei nicht ordnungsgemäß am Genehmigungsverfahren beteiligt worden und der zu erwartende Verkehrsanstieg auf dem Wirtschaftsweg, über den der Friedwald dann zu erreichen sei, werde seine landwirtschaftliche Tätigkeit erheblich beeinträchtigen.

Außerdem könne er nicht auf das Pietätsbedürfnis der Trauernden nehmen.

Die Richter der 7. Kammer in Trier haben heute die Klage abgewiesen. Als Begründung führte das Gericht an, die streitgegenständliche Genehmigung des Bestattungswaldes verletze den Kläger nicht in ihren Rechten.

Die Nutzung des Weges zum Friedwald würde die landwirtschaftliche Tätigkeit des Klägers nur geringfügig beeinflussen und sei für ihn nicht unzumutbar.

Eine gesetzliche Pflicht zur Beteiligung der Landwirtschaftskammer am Genehmigungsverfahren für den Friedwald durch eine Stellungnahme sei auch nicht ersichtlich und hätte auch keine Auswirkungen auf die Genehmigung gehabt.

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