Region: Kassierer mit vorgehaltenem Messer bedroht – Tankstelle ausgeraubt

0
Eine Person hält ein Messer in der Hand; Foto: dpa/Symbolbild

KEMPFELD. Am gestrigen Sonntag, 2.4., kam es gegen 18.30 Uhr zu einem bewaffneten Raubüberfall auf die Tankstelle in der Ortsgemeinde Kempfeld kam. Der bis jetzt noch unbekannte Täter bedrohte den Kassierer mit einem Messer und forderte die Herausgabe von Bargeld.

Der Täter flüchtete mit einem mittleren dreistelligen Eurobetrag, zunächst zu Fuß von dem Tankstellengelände nach links in Richtung Ortsmitte. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand bog er dann irgendwann in Richtung eines parallel zur Hauptstraße führenden Feldwirtschaftswegs in Richtung Friedhof ab und stieg dort in ein Fluchtfahrzeug, vermutlich einen silbernen Ford Focus mit Wiesbadener Kennzeichen. Hier sind bisher nur die Anfangsbuchstaben WI bekannt. Nach dem derzeitigen Sachstand wurde die Flucht dann mit diesem Fahrzeug Richtung Friedhof und L160 (evtl. über die Straße „Allenberger Weg“ oder „Am alten Weg“) fortgesetzt.

Der Täter wird wie folgt beschrieben: männlich, ca. 180 cm groß, ca. Mitte 30, normale bis schmale Statur, dunkle Haare, fließend Deutsch gesprochen ohne Akzent, schwarze Schuhe, schwarze Jogginghose, schwarzer Kapuzenpullover, schwarze Basecap. Er trug eine schwarze Maske und war mit einem Messer bewaffnet. Der Kassierer wurde nicht verletzt.

Die Kriminalpolizei Idar-Oberstein bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Insbesondere wäre es für die Ermittlungen von Bedeutung, ob Zeugen Angaben zu verdächtigen Personen oder verdächtigen Fahrzeugen im Bereich der oben genannten Örtlichkeiten machen können. Sachdienliche Hinweise können direkt an die Kriminalpolizei Idar-Oberstein unter der Telefonnummer 06781/5610 oder an die örtlich zuständige Polizeiinspektion gegeben werden. (Quelle: Kriminalinspektion Idar-Oberstein)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.