++ Aktuell: Ermittlungen – 20 Bekannte des Polizistenmörders von Kusel im Fokus der Justiz ++

0
Foto: Uwe Anspach/ dpa

SAARBRÜCKEN. Rund 20 Bekannte des verurteilten Polizistenmörders von Kusel sind in den Fokus der Justiz geraten: Gegen sie seien Ermittlungsverfahren vor allem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd eingeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Dienstag mit.

Dabei gehe es um Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten und den Besitz nicht registrierter Schusswaffen. Nahezu alle Beschuldigten seien Jäger oder im Besitz eines Jagdscheins. Zuvor hatte die «Saarbrücker Zeitung» darüber berichtet.

Vor rund vier Monaten war ein 39-Jähriger vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel (Westpfalz) die beiden jungen Polizisten bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits vier Verurteilungen

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte zu den Ermittlungsverfahren weiter mit, dass vier Fälle bereits mit rechtskräftigen Verurteilungen jeweils zu Geldstrafen abgeschlossen seien. In zwei weiteren Verfahren sei gegen insgesamt drei Menschen Anklage erhoben worden, und zwar in einem Verfahren im Juli 2022 und in dem anderen Verfahren im Januar 2023.

Die Verfahren waren über eine nach der Tat von Kusel eingesetzte Ermittlungsgruppe eingeleitet worden, da sich Anhaltspunkte für weitere Straftaten von Personen «aus dem sozialen Umfeld» des inzwischen Verurteilten ergeben hätten, hieß es.

Auch gegen den verurteilten 39-Jährigen sind laut Staatsanwaltschaft noch Ermittlungsverfahren anhängig: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Jagdwilderei und Insolvenzverschleppung.

(Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelFalsche Diagnosen mit fatalen Folgen – Suchtkranker Pathologe muss ins Gefängnis
Nächster ArtikelRegion: Mordprozess um Asylheim-Brand mit einem Toten – Gericht schlägt Deal vor

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.