Schmerzensgeld-Klage gegen Ackermann: Kommt der Bischof zur “Güteverhandlung”?

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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Foto: Harald Tittel/dpa/Archivbild

TRIER. Am heutigen Donnerstag findet am Arbeitsgericht Trier der erste Termin im Rahmen der Schmerzensgeldklage einer Mitarbeiterin des Bistums Trier gegen Bischof Stephan Ackermann statt. Die Frau, die Missbrauchsopfer ist, fühlt sich durch den Bischof retraumatisiert.

Ackermann hatte den Klarnamen der Frau, die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels über sexuellen Missbrauch durch einen Priester berichtet hatte, vor 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bistums enthüllt. Daraufhin hatte er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Frau um Entschuldigung gebeten (lokalo berichtete).

Die Mitarbeiterin fordert nun ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro. Bei dem heutigen Termin handelt es sich um eine sog. „Güteverhandlung“, wie der SWR berichtet. Dabei soll eine einvernehmliche Lösung erzielt werden. Andernfalls muss das Gericht entscheiden.

Unklar ist, ob der Bischof selbst erscheint. Er könnte sich von seinen Anwälten vertreten lassen. (Quelle: SWR)

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