RLP-Gericht: Kein Zwang für Internetprovider zur Sperrung von Glücksspiel

0
Foto: dpa (Symbolfoto)

KOBLENZ. Deutsche Internetprovider können nicht zur Sperrung der Internetseiten ausländischer Anbieter von illegalen Glücksspielen gezwungen werden.

Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren hervor (6 B 11175/22.OVG). Die Entscheidung ist nach Mitteilung vom Mittwoch die erste eines OVG in Deutschland.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) hatte einen Provider aufgefordert, die aus ihrer Sicht illegalen Angebote zweier Lotterien in Malta für Zugriffe aus Deutschland zu sperren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelte es sich um 1&1. Das klagende Unternehmen in Montabaur im Westerwald scheiterte zwar mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Anordnung der Behörde. Es ging aber in die zweite Instanz. Diese – das OVG Koblenz – gab 1&1 vorläufig recht.

Die Sperrungsanordnung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist laut dem OVG rechtswidrig. Internetprovider sind demnach nicht verantwortlich für die Inhalte von Glückspielangeboten im Netz, wenn sie unter anderem weder deren Informationen noch Adressaten selbst auswählen. Der Beschluss im Eilverfahren ist rechtskräftig, aber das Hauptsacheverfahren noch anhängig.

Vorheriger Artikel++ TRIER AKTUELL: Bischof-Stein-Platz wird umbenannt – Ehrenbürgerwürde aberkannt ++
Nächster ArtikelKeinen Führerschein, aber 3 Promille: Polizei zieht Trunkenbold aus dem Verkehr

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.