Mertin fordert Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Kinderpornographie

0
Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz, sitzt in der Staatskanzlei. Foto: Andreas Arnold/dpa Pool/dpa/Archivbild

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat zum Urteil des obersten EU-Gerichts zur deutschen Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen: «Damit ist die Hängepartie endlich vorbei!», erklärte der FDP-Politiker am Freitag. Er forderte laut Mitteilung: «Richten wir den Blick jetzt konstruktiv nach vorn.» Für Deutschland müsse eine neue Regelung nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entwickelt werden.

Dieser hatte am Dienstag erklärt, dass die derzeit ausgesetzte deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht unvereinbar sei. Die Kommunikationsdaten aller Bürger dürften nicht ohne Anlass gespeichert werden. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.

Mertin forderte eine deutsche Nachfolgeregelung, die den Kampf etwa gegen Kinderpornografie ermögliche und zugleich die persönlichen Daten Unbeteiligter schütze. «Zugleich muss der Bund auch auf der Ebene der Europäischen Union auf eine einheitliche Regelung dringen, um wegen der häufig grenzüberschreitenden Sachverhalte sich widersprechende nationale Regelungen in diesem Bereich zu vermeiden», ergänzte der Justizminister. «Insofern begegnet der Entwurf der Europäischen Kommission einer Verordnung zur geplanten Kontrolle der Kommunikation via Internet Bedenken.» Er wünsche sich, dass die Kommission die Urteile des EuGH «aufmerksam studiert». (dpa)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.