Gaspreisdeckel, höherer Mindestlohn und mehr: Luxemburg vereinbart Maßnahmen-Paket

2
Luxemburgs Premier Xavier Bettel
Xavier Bettel, Premierminister von Luxemburg, spricht. Foto: Johanna Geron/Reuters Pool/AP/dpa/Archivbild

SENNINGEN. Nach intensiven, dreitägigen Verhandlungen haben die Sozialpartner in Luxemburg sich im Rahmen der sog. „Tripartite“ von Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften auf ein Maßnahmenpaket verständigt, mit dem die Inflation abgefedert werden soll, wie L’essentiel berichtet. Der Anstieg des Gaspreises wird auf 15% begrenzt, der Preis für den Liter Heizöl soll um 15 Cent sinken. Die Kosten des Maßnahmenpakets belaufen sich auf rund eine Milliarde Euro.

Ferner ist vorgesehen, die Energiepreise mittels staatlicher Subventionen abzusenken, ein Entlastungspaket für Rentner auf den Weg zu bringen und die Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt zu reduzieren. Laut Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel werden zudem Teuerungszulage, Energieprämie und Mindestlohn angepasst.

Zudem ist die Verschiebung der nächsten Indextranche vom Tisch. Die luxemburgische Statistikbehörde Statec geht aufgrund der jetzt vereinbarten Maßnahmen nur noch von einer Tranche bis Ende 2023 aus. Sie könnte im nächsten Februar kommen. Beim Index handelt es sich um einen Indikator der Preisentwicklung. Steigt der Index stark an, werden Löhne, Renten und Sozialleistungen entsprechend angepasst.

2 Kommentare

  1. Die tun wenigstens was. Hier werden die Menschen mit Gas- und Stromrechnungen bei mehr als dem Doppelten beleidigt, immer mehr Abgaben im schönsten Deutschland aller Zeiten. Gratuliere denen, die das geschafft haben.

  2. Das sind doch mal sinnvolle Maßnahmen 👍Unsere Politiker verteilen das Geld lieber im Ausland ! Die Bürger im eigenen Land kommen schon irgendwie klar . Ansonsten gibts ja kostenlose clevere Ratschläge von ihnen bezüglich Waschen mit Waschlappen oder gemütlichen Abenden ohne Strom bei Kerzenlicht !

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.