Flut-Untersuchungsausschuss: Streit bei Frage der Einsatzleitung

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Wohnwagen, Gastanks, Bäume und Schrott türmen sich wenige Tage nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 an einer Brücke. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild

MAINZ. Der Landtagsuntersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz mit mindestens 135 Toten hat sich erneut mit den Zuständigkeiten in der Nacht im Juli 2021 befasst.

In der ersten Sitzung nach fast siebenwöchiger Sommerpause ging es unter anderem um juristische Bewertungen der Einsatzlage vor allem im Ahrtal und die Frage, ob das Land – und damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD – automatisch für den Katastrophenschutz zuständig war und diesen von den Kommunen hätte übernehmen müssen.

Das Landesrecht gehe vom Grundsatz der Dezentralität im Katastrophenschutz aus, sagte dazu der Gutachter Christoph Gusy. Das sei vor allem darin begründet, dass die Katastrophenschützer in den jeweiligen Kommunen die genauere Ortskenntnis hätten. Allerdings können nach Auffassung des Bielefelder Staatsrechtlers höhere staatliche Stellen wie etwa die dem Innenministerium nachgeordnete ADD zuständig sein, wenn eine Katastrophe größeren Ausmaßes eintrete und „diese Stelle davon Kenntnis“ habe.

Dieser Eintritt einer Katastrophe müsse in der jeweiligen Lage erkennbar sein und ein Übergang der Zuständigkeit dann auch so festgestellt werden, erklärte er weiter. „Die Einsatzleitung muss wissen, dass sie die Einsatzleiter sind“, betonte Gusy. Es gehe dabei um die Institutionen, nicht um Personen.

Nach Ansicht des Gutachters Bernd Grzeszick aus Heidelberg lagen aus heutiger Sicht genügend Indizien dafür vor, dass die ADD in der Flutnacht die Einsatzleitung hätte an sich ziehen müssen. Einzelheiten zu den Vorgängen müsse der Ausschuss klären. Anders als Gusy sah er aber im Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes „kein subjektives Tatbestandsmerkmal“ bei dieser Frage. Eine erkennbare Kenntnis der vorgeordneten Stelle über ihre Zuständigkeit sei aus juristischer Sicht keine Voraussetzung für eine Übernahme der Einsatzleitung.

Bei der juristischen Bewertung sei der „übliche, vernünftige und gut ausgebildete Durchschnittsbeamte“ der Maßstab, sagte Grzeszick, der bereits im Mai als Zeuge in dem Ausschuss gehört worden war. Bei unklarer Lage müsse die vorgeordnete Stelle die Vorgänge ständig verfolgen und dabei stets abwägen, ob sie zuständig sei.

Zum zweiten Mal sagte am Donnerstag auch ein weiterer Zeuge aus: der Journalist Markus „Willi“ (Künstlername) Willig. Innenminister Roger Lewentz (SPD) habe ihm bei einem Telefonat am 14. Juli 2022 gegen 19.45 Uhr von einem „eingestürzten, beschädigten, weggespülten Haus“ in der Ortschaft Schuld berichtet, sagte Willig. „Ich kann mich an den genauen Wortlaut nicht erinnern.“ Was das für ein Haus gewesen sei – etwa „eine Gartenlaube oder eine Scheune“ – habe er nicht nachgefragt. Es sei jedenfalls „über das Thema kaputtes Haus“ in Schuld gesprochen worden, Details zur Formulierung wisse er aber nicht mehr.

Er habe sich in vielen öffentlichen Berichten über seinen ersten Auftritt vom 15. Juli falsch wiedergegeben gefühlt, sagte Willig weiter. Deswegen habe er auch per Mail Kontakt zu Lewentz gesucht, den er persönlich kenne. Später sei er von dessen Büroleitung zurückgerufen worden.

Willigs erneute Aussagen waren mit Spannung erwartet worden. Es ging dabei nach Einschätzung der Opposition um die Frage, ob Lewentz schon früher, als er bisher gesagt hat, wusste, dass ein Haus in Schuld eingestürzt war und sich Menschen vor den Wassermassen auf Dächer geflüchtet hatten.

Die Sitzung am Donnerstag war die 25. des Gremiums. Weitere Sitzungen sind für die nächste und übernächste Woche angesetzt. Außer Lewentz sind bei dem Doppeltermin am 22. und 23. September auch Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) und der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, ein zweites Mal geladen. Umwelt-Staatssekretär Erwin Manz (Grüne) soll schon in der Woche zuvor, am 16. September, zum zweiten Mal zu seinem Kommunikationsverhalten in der Flutnacht befragt werden.

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