Polizistin in Probezeit soll „gewerbsmäßig“ Impfpässe gefälscht haben – Entlassung!

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Ein Apotheker hält einen Impfpass und einen digitalen Impfnachweis in den Händen. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

SAARLOUIS. Die Entlassung einer Polizistin in der Probezeit wegen des Verdachts der Fälschung von Impfausweisen ist rechtens gewesen.

Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 2 L 297/22). Es wies damit einen Eilantrag der Vollzugsbeamtin gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zurück.

Gegen die Polizistin war den Angaben zufolge ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung eingeleitet worden. Konkret wird ihr vorgeworfen, mit ihrem Freund Impfpässe gefälscht und verkauft zu haben.

Dieser Tatverdacht rechtfertige die Entlassung, befand das Gericht, da sich die Frau unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens aufgrund charakterlicher Mängel in der Probezeit nicht bewährt habe. Die Beteiligten haben nun zwei Wochen lang Zeit, Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

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