TRIER. Rechtlich herrscht in Rheinland-Pfalz nach wie vor Friedhofspflicht – Verstorbene müssen auf kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen beigesetzt werden. Ausnahmen für private Bestattungsplätze gibt es nur für Klöster oder Schlösser mit langer Tradition. Ein Ehepaar aus der Eifel will das nicht akzeptieren – und zieht vor das Verwaltungsgericht Trier.
Das Ehepaar aus der VG Bitburger Land möchte in seiner privaten Hofkapelle bestattet werden, wie der SWR berichtet. Da die Kinder nicht vor Ort leben, erleichtere dies die Grabpflege. Zudem sei der Friedhofszwang überholt und im Ausland sowie in einigen anderen Bundesländern bereits gelockert.
Doch der Rechtsausschuss des Eifelkreises Bitburg-Prüm lehnte dies im letzten November ab: Pflegeleichte Gräber stünden zur Verfügung, die Rechtslange in anderen Bundesländern oder anderen Staaten sei nicht relevant. Ab heute hat das Gericht das Wort.