TRIER. Der ehemalige Pächter des Vereinsheims des Kleingärtnervereins Trier Ost e.V., muss sich am 31. Januar wegen dem Vorwurf der “Voksverhetzung” vor dem Trierer Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte war vom 01.04.2021 bis zum 21.9.2021 Pächter und betrieb dort ein Café.
Folgendes wird dem Angeklagten laut Staatsanwaltschaft zur Last gelegt:
Am 23.4.2021 beschriftete er auf der Außenterrasse des noch geschlossenen Cafés in Gegenwart eines Zeugen einen sogenannten „Kundenstopper“, also einen Werbeaufsteller, unter anderem mit dem folgenden Text: „Original Hitlers Apfelstrudel/Sieg Heil/8,88 Euro“ Dabei wurde der Buchstabe „H“ in dem Wort „Hitlers“ mit unvollständigen Hakenkreuzen dargestellt. Der abweichende Text auf der anderen Seite des Aufstellers, der auch die Begriffe „Gas“ und „Judenblut“ beinhaltete, nannte als Preis „Reichsmark 88, -. Sieg Heil“.
Den Aufsteller zeigte der Angeklagte dem Zeugen und platzierte den Aufsteller dann auf der Außenterrasse.
Laut Anklageschrift wählte der Angeklagte zur gezielten Herabsetzung jüdischer Menschen bewusst eine Formulierung, die die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft nicht nur zitiert und billigt, sondern in ihrer Unmenschlichkeit noch zu übertreffen suchte.