TRIER. Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen den ehemaligen Intendanten des Theaters Trier, Karl M. Sibelius, wegen Untreue zum Landgericht Trier erhoben. Dies teilt die Staatsanwaltschaft heute mit. Das Verfahren gegen den ehemaligen Kulturdezernenten der Stadt Trier, Thomas Egger (SPD), gegen den nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Auszahlung einer Zusatzvergütung von 1.000 Euro an den Intendanten im Juli 2016 besteht, wurde mit Zustimmung des Landgerichts Trier gegen die Auflage einer Schadenswiedergutmachung vorläufig eingestellt. Soweit weitere Sachverhalte Gegenstand der Ermittlungen gegen den Dezernenten waren, war eine Strafbarkeit nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht nachweisbar.
Die Staatsanwaltschaft hält Sibelius, dem neben der künstlerischen auch die kaufmännische Leitung des Theaters oblag, für hinreichend verdächtig, sich im Zeitraum von März bis November 2016 im Wesentlichen wegen folgender Sachverhalte wegen Untreue strafbar gemacht zu haben:
Ihm wird vorgeworfen, unter Verletzung der ihm als Generalintendanten des Stadttheaters obliegenden Plicht, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu wirtschaften, bei drei Theaterproduktionen Verpflichtungen eingegangen zu sein, die die für die jeweiligen Produktionen geplanten Budgets jeweils in erheblichem Umfang überzogen. Ihm war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft spätestens Ende März 2016 bekannt, dass das Theater unter seiner künstlerischen und kaufmännischen Leitung im Jahr 2015 ein hohes Defizit erwirtschaftet und das Budget um ca. 1,3 Mio. EUR überzogen hatte.
Trotz Kenntnis von Bestehen und Ausmaß der Haushaltsüberschreitung soll er sich in den drei angeklagten Fällen ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Mehrkosten entschieden haben, aufwendige Produktionen – zum Teil unter Verlegung der Aufführungen in auswärtige Spielstätten und unter Engagement zahlreicher Gastkünstler – ins Werk zu setzen, durch die die jeweiligen Produktionsbudgets in erheblichem Umfang überzogen wurden. Durch die Überschreitung der Produktionsbudgets soll der Stadt Trier nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Vermögensschaden in Höhe von insgesamt ca. 260.000,00 Euro entstanden sein.
Sibelius wird weiterhin zur Last gelegt, unter Missachtung der Vergaberichtlinien der Stadt Trier einen Auftrag für veranstaltungstechnische Leistungen (Beschallung, Beleuchtung, etc.) im Zusammenhang mit einer Inszenierung an einer auswärtigen Spielstätte freihändig an ein Unternehmen für Veranstaltungstechnik vergeben zu haben, obwohl nach den Richtlinien der Stadt Trier die Vergabe nur nach öffentlicher Ausschreibung unter Beteiligung der zentralen Vergabestelle der Stadt Trier hätte erfolgen dürfen. Die unter Verstoß gegen die Vergaberichtlinien erfolgte Vergabe hatte zur Folge, dass die Stadt Trier einen Teilbetrag der vom Land Rheinland-Pfalz für die Produktion geleisteten Förderung (in Höhe von 16.600 Euro) zurückzahlen musste. Überdies musste die Stadt Trier einen Betrag von knapp 25.000,- Euro an das beauftragte Veranstaltungsunternehmen zurückzahlen, den dieses der Stadt im Rahmen des vom Angeschuldigten erteilten Auftrags unzulässig als Sponsoring-Leistung für die vom Angeschuldigten eingeräumte Werbemöglichkeit durch Schilder, Banner, etc. vergütet hatte.
Gegenstand der Anklage ist weiter der Vorwurf, nach Absage der Durchführung einer Aufführung aufgrund mangelnden Zuschauerinteresses einen Auflösungsvertrag mit einer für die Veranstaltung engagierten Band geschlossen zu haben. Der Auflösungsvertrag habe der Band einen Anspruch in voller Höhe des vereinbarten Honorars gewährt, obwohl im ursprünglichen Vertrag vereinbart gewesen sei, dass der Honoraranspruch bei Unmöglichkeit der Durchführung des Auftrages entfalle und nur die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten seien. Durch die volle Vergütung der Band, die aufgrund der Absage der Aufführung nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hatte, soll der Stadt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Vermögensschaden in Höhe von 5.000,- Euro sein.
Sibelius bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben. Er vertritt die Auffassung, der Tatbestand der Untreue sei nicht erfüllt.
Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.
Gegen den ehemaligen Kulturdezernenten Egger besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, sich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Dienstvertrages mit Sibelius am 28.7. wegen Untreue strafbar gemacht zu haben. Der Dienstvertrag sah neben einer monatlichen Grundvergütung eine jährliche Zusatzvergütung von bis zu 12.000,- Euro bei Erreichen bestimmter Zielvorgaben vor. Der Kulturdezernent traf allerdings mit dem Intendanten eine ergänzende Vereinbarung, nach der das Erfolgshonorar „zur Vermeidung eines Liquiditätsengpasses“ in Raten von 1.000,- Euro monatlich mit dem Gehalt ausgezahlt werde. Die Vereinbarung der ratenweisen Vorauszahlung des Erfolgshonorars, ohne dass die im Dienstvertrag festgelegten Zielvorgaben erreicht waren, war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft pflichtwidrig. Da die Vereinbarung bereits im September 2016 wieder aufgehoben wurde, kam es lediglich zu der Auszahlung einer einzelnen Rate in Höhe von 1.000,- Euro. Die Staatsanwaltschaft Trier hat das Verfahren insoweit mit Zustimmung des Landgerichts Trier gemäß § 153a StPO vorläufig gegen die Auflage eingestellt, den hierdurch eingetretenen Schaden wieder gut zu machen.
Im Übrigen ist das Ermittlungsverfahren gegen den Kulturdezernenten gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, da eine Strafbarkeit nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht nachweisbar war. Zwar nahm der Dezernent auf Anordnung des Oberbürgermeisters der Stadt Trier ab Juni 2016 gemeinsam mit dem Intendanten die Budgetverantwortlichkeit für den Theateretat wahr. Angesichts der im Rahmen der Ermittlungen festgestellten Unzulänglichkeiten bei der Haushaltsführung des Theaters, insbesondere des Fehlens belastbarer Produktionsbudgets im Theaterbetrieb sowie des Fehlens von Übersichten der vorhandenen, abgeschlossenen oder geplanten Verträge und der damit verbundenen Honorare, Reise- und Übernachtungskosten, ließ sich nicht feststellen, dass der ehemalige Kulturdezernent, der nicht in den operativen Theaterbetrieb eingebunden war, mit dem für eine Strafbarkeit wegen Untreue erforderlichen Vorsatz handelte, durch die von ihm mitgetroffenen Entscheidungen das bereits entstandene Defizit der Stadt noch zu vergrößern.
Was bin ich damals hier beschimpft worden, als ich die Entscheidung, dieses Wesen nach Trier zu holen, kritisiert habe!
Habe die Kommentare gespeichert und sie zeigen, wie richtig ich lag mit meinen Bezeichnungen für dieses unselige Wesen!
Aber die bunten Trier-Verantwortlichen wussten ja alles besser und wollten Rose Divine unbedingt haben und fürstlich entlohnen für den Sch…dreck, den ersiees produziert hat…. bis es dann endlich knallte!
Sperrt das Wesen ein, bis es jeden Cent zurück gezahlt hat.
Heul leise, Brauner.
Können wir uns mal treffen?
Die zunehmende Verrohung Ihrer Sprache ist eklatant. Hier gleich 3mal von einem „Wesen“ zu sprechen und damit Herrn Sibelius sein Menschsein abzusprechen … Sie sollten sich schämen.
Kein Wunder, dass Ihre Kinder nichts mehr mit Ihnen zu tun haben wollen.
Ob seine Kinder mit ihm nichts mehr zu tun haben wollen, weiß ich nicht, ansonsten schließe ich mich ihnen an.
Menschenleben sind oft ambivalent. Toleranz ist bei Hans b. schwach ausgeprägt. Straftaten müssen bewiesen werden. Es wird also ein entspr Verfahren geben.
Sie Simpel wissen schon, dass ein Mensch ein Wesen ist, oder? Abgesehen von der philosophischen Bedeutung dieses keineswegs rohen Wortes.
Ich bezweifle allerdings, dass Sie intellektuell die Mittel haben, das zu erfassen.
Und letztlich, Simpel: meine Kinder kommen um 1930 Uhr zum Abendessen und zwei Enkel bleiben übers Wochenende bei uns.
Ihnen gute Besserung!
Ach bitte, Sie haben in Ihrem Kommentar nicht philosophiert, sondern gehetzt; ganz bewusst. Und in der üblichen Manier war danach natürlich alles ganz anders und harmlos gemeint.
Der damalige Stadtrat hatte auch ein nicht geringes Maß an Schuld, da trotz der bereits bekannten Finanzsituation des Theaters der Vertrag des Intendanten gegen besseres Wissen verlängert wurde, da kam man danach nur durch einen teuren Vergleich heraus.
Eggert und der Stadtrat wurden nicht zur Verantwortung gezogen , im Gegenteil ihn hat man in den vorgezogenen Ruhestand versetzt, das ist wohl bei Beamten die höchstmögliche Strafe (Ironiekennzeichnung)
Leider vergisst (?) der Bericht zu erwähnen, dass der Stein erst durch eine Strafanzeige der AfD-Fraktion ins Rollen kam. Ohne diese Anzeige wäre vermutlich nie ermittelt worden. So wird jetzt zumindest der strafrechtliche Teil der Geschichte aufgearbeitet. Die politische Verantwortung für das Desaster trug der damalige Stadtrat. Diese Verantwortung wollte und will aber natürlich niemand übernehmen. So ist das heute.
Sehr geehrter Herr Frisch,
mir ist bewusst das es genau so war, wie von Ihnen dargestellt.
Im Übrigen … es ist sehr oft so das im Gremium einzig die parteipolitische Linie bei RRG vertreten wird und alles was sich dem entgegen setzt – wider besseren Wissen – aggressiv und kopflos weggebissen wird.
Wenn es nicht so traurig wäre. Ich danke Ihnen und Ihren FraktionskollegInnen für Ihre Arbeit. Legen sie weiter den Stachel in die Wunde. Es muss weh tun. Danke