Fluthilfe: Bisher nur wenig Anträge von Betrieben

0
Dachdecker arbeiten an einem von der Flut beschädigten Haus. Foto: dpa

MAINZ. Noch ist die Zahl der Betriebe überschaubar, die nach der Flutkatastrophe Geld aus dem Entschädigungstopf wollen. Das hat seine Gründe. Dass die Zahl steigen wird, ist aus Sicht des Wirtschaftsministeriums klar.

Bislang haben nach Angaben der Landesregierung 68 rheinland-pfälzische Gewerbebetriebe Anträge auf Entschädigung aus der Fluthilfe eingereicht. Aus der Landwirtschaft gebe es darüber hinaus bisher 44 Anträge wegen Flächenschäden und 6 weitere wegen Sachschäden beispielsweise an Gebäuden oder Maschinen, teilte das Wirtschaftsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. Grundsätzlich haben die Betriebe bis zum 30. Juni 2023 Zeit, Anträge auf Entschädigung zu stellen. «Insofern besteht kein Zeitdruck und die Zahl der Anträge wird sicherlich noch zunehmen», erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Zuständig für Gewerbebetriebe ist die landeseigene Investitions- und Strukturbank (ISB). Die Anträge aus der Landwirtschaft werden an die jeweilige Kreisverwaltung beziehungsweise an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt.

Es gibt nach Einschätzung des Ministeriums vor allem zwei Gründe für die derzeit noch geringe Zahl an Anträgen von der gewerblichen Wirtschaft. So seien doch mehr Unternehmen versichert gewesen als ursprünglich angenommen. Diesen Eindruck gebe es auch bei den jeweiligen Kammern. Zudem benötigten die Betriebe zur Antragsstellung ein Gutachten, das den Schaden und die Schadenshöhe feststelle. Viele Betriebe seien derzeit noch damit beschäftigt, die von der EU zwingend vorgeschriebene Gutachten erstellen zu lassen.

Das Ministerium geht davon aus, dass die Antragszahlen steigen. So seien im Bereich der gewerblichen Wirtschaft bislang bei den Kammern rund 1100 Beratungen und knapp 360 Bestätigungen gezählt worden. Diese Zahlen haben sich den Angaben zufolge binnen einem Monat verdoppelt. Beratung und Bestätigung sind Voraussetzung für Betriebe, um einen Antrag an die ISB stellen zu können.

Die Sprecherin wies darauf hin, dass die von der Flutkatastrophe Mitte Juli besonders hart getroffenen Winzer an der Ahr in den zurückliegenden Wochen mit der Weinlese beschäftigt gewesen seien. An diesem Donnerstag (4. November) wird das DLR in Grafschaft (Landkreis Ahrweiler) Landwirte und Winzer über die Antragstellung informieren. «Wir gehen davon aus, dass sich danach die Zahl der Anträge deutlich erhöhen wird», sagte die Sprecherin.

Anhaltspunkte oder Rückmeldungen, dass das Antragsverfahren für Betriebe oder Landwirte zu bürokratisch sei, gibt es nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nicht. «Der Antrag ist bewusst sehr schlank gehalten», betonte die Sprecherin. «Uns haben bislang keine Beschwerden in diese Richtung erreicht.» (dpa)

Vorheriger ArtikelBriefe an den Nikolaus: Kinder wünschen sich, „dass Corona weggeht“
Nächster ArtikelLuxemburg: Tankstelle mit vorgehaltener Waffe überfallen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.