Vom Hochwasser betroffene Unternehmen – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird verlängert

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Ein nach der Hochwasserkatastrophe völlig zerstörtes Haus steht am Ufer der Ahr. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild

BERLIN. Die vom Juli-Hochwasser geschädigten Unternehmen sollen länger als bisher geplant von der Insolvenzantragspflicht befreit werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD verständigt, wie der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bestätigte. Zuvor hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.

Die bei drohender Zahlungsunfähigkeit bestehende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird demnach bis Ende Januar 2022 ausgesetzt und nicht – wie ursprünglich vom Bundeskabinett vorgesehen – nur bis Ende Oktober. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeräumt, diese Frist ohne weitere Zustimmung des Parlaments bis Ende April zu verlängern. «Wir wollen den Unternehmen, die schwere Schäden erlitten haben, eine Alternative für den Gang zum Insolvenzgericht eröffnen», erklärte Fechner.

Die entsprechende Regelung muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Die erste Lesung ist für die Sondersitzung am Mittwoch der kommenden Woche vorgesehen. Unklar ist, ob das Gesetz noch am gleichen Tag verabschiedet wird oder erst in einer weiteren Plenarsitzung am 7. September.

Betriebe, die zahlungsunfähig sind, müssen im Normalfall innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen – Firmen, die überschuldet sind, spätestens nach sechs Wochen. Rückwirkend zum 10. Juli soll diese Verpflichtung nun ausgesetzt werden, um Pleiten von eigentlich gesunden Unternehmen zu verhindern. Voraussetzung für diese Sonderregelung ist allerdings, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tatsächlich auf die Starkregenfälle und das Hochwasser vom vergangenen Monat zurückzuführen sind.

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