SAARBRÜCKEN. Im innerparteilichen Streit der Saar-Grünen hat der ehemalige Landesvorsitzende Hubert Ulrich eine Klage beim Landgericht Saarbrücken eingereicht.
Mit einer einstweiligen Verfügung wolle der Politiker durchsetzen, dass die geplante Landesversammlung am 17. Juli in der Landeshauptstadt untersagt werde, teilte die Justiz am Montag mit. Das Gericht will an diesem Dienstag (11.30 Uhr) darüber verhandeln (16 O 121/21).
Der Kläger wolle zudem erreichen, dass eine Liste zur Bundestagswahl so eingereicht werde wie beim Landesparteitag am 20. Juni beschlossen, hieß es. Damals war die Kandidatin für den ersten Platz der Liste in drei Wahlgängen durchgefallen. Daraufhin beschloss der Parteitag, dass entgegen dem Frauenstatut auch ein Mann für Platz eins kandidieren könne. Ex-Landeschef Ulrich wurde gewählt.
Dies hatte zu einem heftigen Streit mit Rücktritten im Landesvorstand geführt. Auf einem neuen Parteitag am 17. Juli in Saarbrücken sollen nun Nachwahlen im Landesvorstand stattfinden. Zudem dringt das neu formierte Grüne Bündnis Saarland dann auf eine Neuaufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl. Ulrich wolle dies verhindern und stattdessen durchsetzen, dass die Liste zur Wahl am 26. September mit ihm als Spitzenkandidaten eingereicht werde, hieß es.
Lasset uns inständig beten und flehen, das dieser Zauber im Herbst ein jähes Ende findet.