NOTHUM. An gestrigen Nachmittag, 15. Mai, gegen 17 Uhr meldeten Zeugen einen holländischen Staatsbürger, welcher mit einem Metalldetector und einer Maschinenpistole gesichtet wurde.
Es stellte sich heraus, dass es sich um ein Ausgrabungsstück handelt. Es sei bemerkt, dass es gemäss dem Ausgrabungsgesetz von 1966 in Luxemburg nicht gestattet ist, mit dem Metaldetektor nach derartigen „Schätzen“ zu suchen. Ein Protokoll seitens der Beamten wurde erstellt.

















