Region: Erfundene Vergewaltigung der Tochter in Kita – Eltern werden jetzt gesucht!

3
Eine Statue der Justizia. Foto: Peter Steffen/dpa/Archivbild

Die verschwundenen Eltern, die medienwirksam die Vergewaltigung ihrer Tochter in einer Koblenzer Kita erfunden haben sollen, sind zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Wie ein Sprecher der Stadt Koblenz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, würden sie im Falle einer Polizeikontrolle «zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde aufgefordert». Die Eltern hätten vergeblich Asyl in Deutschland beantragt: «Die Asylverfahren waren beendet und sie damit zur Ausreise verpflichtet.» Nach einem Gespräch «betreffend eine freiwilligen Ausreise» seien sie verschwunden: «Wir haben keine Idee, wo sich die Familie jetzt befindet.» Ihre Nationalität teilte der Sprecher nicht mit.

Im Herbst 2020 hatte die Mutter im Internet auf arabisch mit deutschen Untertiteln den Vorwurf erhoben, ihre damals vierjährige muslimische Tochter sei in einem katholischen Kindergarten von mehreren Männern vergewaltigt worden. Zehntausende klickten das Video an. Die Polizei ermittelte nach eigenen Angaben rasch und gründlich – die Vorwürfe waren nicht haltbar. Dennoch brach über die Kita, ihren damals einzigen männlichen Erzieher und die Ermittler selbst ein internationaler Shitstorm herein. Der Erzieher wurde nach Morddrohungen nach eigener Auskunft depressiv und berufsunfähig.

Gegen die Eltern des Mädchens wurden keine Ermittlungen wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet, wie der Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer vor wenigen Wochen mitteilte: «Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass die Eltern davon überzeugt sind, dass es zu einem Missbrauch ihres Kindes gekommen ist.» Allerdings wurden wegen der Anfeindungen von Erzieher, Kolleginnen und Polizei vor allem im Internet 137 Ermittlungsverfahren gegen andere Menschen eingeleitet und bereits mehrere Geldstrafen verhängt.

Vorheriger Artikel„Lautes Gefiepe“ – frierende Küken bemerken Stromausfall und machen auf sich aufmerksam
Nächster Artikel1,2 Millionen Schweine in Rheinland-Pfalz geschlachtet

3 Kommentare

  1. Jedem, der das Video der Mutter gesehen hat, musste klar sein, dass hier eine Straftat vorgetäuscht wurde, auch wenn das jetzt vielleicht nicht nachweisbar ist oder man sich nicht die Mühe macht genau zu recherchieren.
    Die Frau war maximal auf dem geistigen Niveau einer 8Klässlerin, das was sie sagte stammte eindeutig nicht von ihr selbst.
    Die Aufnahme selbst war sehr professionell gefertigt, so sieht kein Video erboster Eltern aus. Auch die ganze Vorgehensweise war sehr professionell.
    Die ersten Sekunden des Videos kann man noch im Internet finden.
    Bleibt die Frage nach dem Motiv: Vermutlich Erschleichen von Leistungen, wenn man weiss wie man jetzt professionell abtaucht weiss man auch wie sowas geht.
    Natürlich sind dann wieder haufenweise Gutmenschen auf den fahrenden Zug aufgesprungen und haben einen total unschuldigen KITA-Betreuer in die Berufsunfähigkeit getrieben und sein Leben zerstört.
    Warum schreib ich das? Naja, zu meiner Erbauung, ihr habt ja solche Zustände gewählt von daher ist es auch ok dass sowas passiert denke ich. Selber schuld.

  2. Es ist schlimm genug dass die deutschen Behörden den Kita Betreuer ins Visier nahmen und die Familie überhaupt nicht , so dass sie untertauchen konnte und wohl mit falschem Namen irgend wo anders auftaucht. Für diesen Rufmord sollte die Frau vor Gericht gestellt werden .

  3. Ulkig auch wie hier geltendes Recht gebeugt wird.
    In der Rechtsprechung gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Selbst wenn die Eltern in gutem Glauben handelten hätten sie sich dennoch strafbar gemacht.
    Aber gut, von einem Urteil gegen sie hätte der Pfleger auch nix gehabt, Sozialhilfe kann man nicht pfänden und falls sie Geld haben haben sie es iwo auf einem Auslandskonto versteckt damit der deutsche Dummstaat es nicht findet.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.