KREIS TRIER-SAARBURG: Keine Schließung von Geschäften geplant!!

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Türschild "Geöffnet" Symbolfoto (dpa)

TRIER. Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Trier-Saarburg seit mehr als drei Tagen wieder über 50 liegt, ist der Kreis entsprechend der Corona-Bekämpfungsordnung seitens des Landes aufgefordert zu reagieren und zu entscheiden, ob kürzlich getroffene Lockerungen wieder zurückgenommen werden.

Nach Auffassung der Verantwortlichen im Kreis sollen die Einschränkungen allerdings moderat sein. So sollen die Geschäfte im Kreis auch ohne Terminvergabe für die Kunden weiterhin geöffnet bleiben können. Jedoch wird die Quadratmeterzahl pro Kunde in den Läden erhöht. Damit reduziert sich die Zahl der Kunden, die sich gleichzeitig in dem jeweiligen Geschäft aufhalten können. Dabei sollen auch zwei oder mehrere Angehörige eines Haushaltes als „ein Kunde“ zählen. Eine weitere Vorgabe soll darin bestehen, dass die Läden die Kontaktdaten der Kunden erheben müssen.

Von diesen Regelungen ausgenommen sind Betriebe wie unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Babyfachmärkte, Apotheken, Buchhandlungen, Zeitungsläden, Baumärkte, Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Reinigungen, Banken, Poststellen, der Großhandel, Tankstellen und Wochenmärkte.

 

Eine weitere Vorgabe in Zusammenhang mit der erhöhten 7-Tage-Inzidenz besteht darin, dass die Kunden nicht nur im Innenbereich, sondern auch im Umfeld von geöffneten Geschäfte Masken tragen müssen.

 

Landrat Günther Schartz begründet die vergleichsweise geringen Einschränkungen damit, dass nicht nur die Inzidenz im Kreis betrachtet werden müsse, sondern dass das regionale Geschehen einzubeziehen sei, da es zum Beispiel zwischen dem Landkreis und der Stadt Trier starke Verflechtungen gebe. Ohnehin liege die Inzidenz des Kreises mit einem Wert von aktuell 55,6 nur leicht über der entscheidenden Marke. Wenn man die gemeinsame Inzidenz mit der Stadt Trier heranziehe, so liege der Wert momentan sogar bei unter 50.

 

Die neuen Vorgaben werden nun in einer Allgemeinverfügung formuliert und dann offiziell angeordnet. Zuvor müssen sie aber noch mit dem Sozial- und Gesundheitsministerium in Mainz abgestimmt werden. Sie sollen voraussichtlich ab dem kommenden Donnerstag (18. März 2021) in Kraft treten und bis zum 28. März gelten. Sollte die Inzidenz vorher wieder fallen und stabil bleiben, können die Einschränkungen möglicherweise entsprechend eher wieder aufgehoben werden.

 

 

 

 

 

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3 Kommentare

  1. Aha, die Werte liegen nur ein bisschen drüber…. das sag ich das nächste mal auch, wenn ich geblitzt werde.
    Wieso zählt “ ein“ Hausstand als eine Person????
    Warum soll man die Trierer Inzidenz mit einrechnen? Wenn die Trierer die luxemburgische Inzidenz mit einrechnen, dann gute Nacht! Ist ja auch in der Nähe!
    Die Mühe für diese Farce von Corona- Verordnung hätte man sich sparen können.

  2. Für die Geschäfte gibt es Anordnungen und Berechnungen, wie viele Menschen auf einem Quadratmeter eintreten dürfen. In Kitas sitzen 25 Kinder in Gruppenräumen mit weniger als 50 qm den ganzen Tag aufeinander; ohne Plexiglas! Tests für Kinder? Nix! Impfungen für Erzieher? Spärlich angelaufen! Tests für Erzieher? Ohne Dienstzeit Anrechnung, „reines Privatvergnügen“! Das ist die Realität. Und nicht, daß einer glaubt, es sind immer die Erwachsenen, die Corona in die Kitas schleppen. Wenn bei einer bekannt werdenden Infektion durchs Gesundheitsamt „ermittelt wird, wenn (!), dann wird stets im Sinne der Vermeidung von Schließungen erfragt und beurteilt. So, kann man keine Pandemie in den Griff bekommen!

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