IS-Rückkehrerin aus Rheinland-Pfalz: Gericht fällt Urteil

Eine Deutsche heiratet nacheinander vier Kämpfer des IS, drei sterben in Gefechten in Syrien. Die Frau radikalisiert sich im Sinne der Terrormiliz und rechtfertigt deren Gräueltaten. Dann kehrt die junge Mutter nach Deutschland zurück. Hier erwartet sie ein Prozess.

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Foto: dpa

KOBLENZ. Nach gut einem Jahr deutscher Untersuchungshaft hat die erste IS-Rückkehrerin aus Rheinland-Pfalz am Donnerstag das Oberlandesgericht Koblenz ohne Handschellen verlassen – mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Ihr Urteil wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ist noch nicht rechtskräftig (Az. 4 StE 6 OJs 9/19). Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts (OLG) gehörte die 30-jährige Mutter dreier Kinder von September 2014 bis Januar 2019 der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an.

Die Deutsche war nach ihrem Übertritt zum Islam schwanger mit ihrem ersten Mann aus Idar-Oberstein über die Türkei ins Bürgerkriegsland Syrien ausgereist. Nacheinander war sie laut dem OLG mit vier IS-Kämpfern verheiratet. Drei starben in Gefechten. Schon den ersten Ehemann unterstützte sie laut Gericht in seinem Kampf für den IS, indem sie sich ihm gemäß dem Frauenbild der Terrormiliz untergeordnet, den Haushalt gemacht und ihn moralisch unterstützt habe. Die Frau habe die IS-Ideologie über soziale Medien verbreitet, zur Ausreise in das von der Terrormiliz ausgerufene Kalifat aufgefordert, das dortige Leben angepriesen, die IS-Gräueltaten gerechtfertigt und die Tötung von Ungläubigen gutgeheißen.

Zur Vertiefung ihrer ideologischen Indoktrinierung besuchte die junge Deutsche dem OLG zufolge zwei Scharia-Kurse des IS. Mit ihrem vierten Ehemann und ihren drei Kindern sei sie schließlich dem militärischen Rückzug der Terrormiliz in Syrien gefolgt. Bei der Flucht im Januar 2019 aus dem IS-Gebiet habe sie sich von der Terrormiliz losgesagt, als diese militärisch schon fast besiegt gewesen sei. Kurdische Kräfte hätten sie in Syrien festgesetzt und in ein Lager gebracht. Nach einem Jahr sei sie von dort Anfang 2020 über die Türkei nach Deutschland abgeschoben worden.

Der zuständige Staatsschutzsenat des OLG hielt der in Sachsen aufgewachsenen Frau, deren Mutter früh gestorben war, zugute, dass sie sich nicht schwerwiegend an der Durchsetzung der Ziele des IS beteiligt habe. Ihre mehr als einjährige Untersuchungshaft sei besonders belastend gewesen, weil ihr Sohn sie währenddessen dort nur zweimal und ihre dreijährigen Zwillinge sie lediglich einmal hätten besuchen können. Die beiden jüngeren Kinder hätten ihre Mutter nach deren Aussage dabei nicht mehr wiedererkannt. Die drei Kinder waren in Pflegefamilien untergebracht worden.

Die Verteidigung hatte für die IS-Rückkehrerin eine Strafe gefordert, die das Ende ihrer Zeit hinter Gittern bedeuten würde. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hatte sich für drei Jahre Haft ausgesprochen. Sie kündigte nach dem Urteil an, Rechtsmittel zu prüfen.

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2 Kommentare

  1. Mich würde mal interessieren wie teuer diese ganze Prozedur mit Rückführung , Kinderbetreuung , Prozesskosten usw bisher war und noch als zukünftige Sozialhilfeempfängerin mit 3 Kindern wird ? Jemand der sich solchen Organisation anschließt dürfte deutschen Boden nie mehr betreten ! Schade für die Hunderttausende an Steuergeldern die hierbei wieder sinnlos verpulvert werden .

  2. Wie lächerlich will sich die deutsche Justiz denn noch machen? Nachgewiesenes Mitglied einer terroristischen Vereinigung, die grausame Morde begangen und veröffentlicht hat, bekommt 2 Jahre Bewährung. Dass die Blauen so viel Zuspruch haben wundert mich dann irgendwie auch nicht mehr.

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