Ehefrau bat um Tötung: Versuchter Totschlag an Demenzkranker – Urteil ist rechtskräftig

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Foto: dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN/MERZIG. Das Urteil gegen einen 80-Jährigen wegen versuchten Totschlags an seiner an Demenz leidenden Ehefrau ist rechtskräftig. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Saarbrücken am Dienstag mit.

Der Rentner war vor einer Woche zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht war damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Verteidiger hatte 18 Monate Bewährungsstrafe für tat- und schuldangemessen gehalten. Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der Mann hatte der 77-Jährigen am 4. September 2020 auf einem Klinikgelände in Merzig mit einer Schreckschusspistole einen Schuss in den Mund und einen zweiten Schuss auf das linke Ohr abgefeuert.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe unter Tränen gestanden. Demnach hatte seine Frau aus Angst vor der Unterbringung in einer geschlossenen Pflegeeinrichtung den Mann darum gebeten, getötet zu werden. Danach habe er sich selbst umbringen wollen.

Die Kammer war nach dem Gutachten einer Psychiaterin davon ausgegangen, dass die Steuerungsfähigkeit des Deutschen bei der Tat «erheblich gemindert» gewesen sei.

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