Kontaktbeschränkungen Weihnachten und Silvester: „In Ausnahmefällen auch Kontrollen in der Wohnung“ –

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Roger Lewentz, Innenminister RLP
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD). Foto: Harald Tittel/dpa/Archivbild

MAINZ. Bei der Einhaltung der Kontakteinschränkungen an Weihnachten und Silvester ist die Polizei auch auf die Bevölkerung angewiesen. Die Polizei kontrolliere das Verhalten in der Öffentlichkeit und nur in Ausnahmefällen in den Wohnungen, sagte Innenminister Roger Lewentz am Montag in Mainz.

«Ausnahmefälle sind zum Beispiel Lärmbelästigung oder andere Belästigungstatbestände», erläuterte der SPD-Politiker. «Wir verlassen uns – das hat auch der erste Lockdown gezeigt – ein gutes Stück auf das disziplinierte Verhalten der Bevölkerung.» Es gehe darum, «Bewegungszahlen deutlich nach unten zu bringen». «Das werden wir auch erreichen.»

«Wir als Gesellschaft und auch die Polizei sind auch darauf angewiesen, dass die Menschen begreifen, es geht um ihre Gesundheit.» Bei den anhaltend hohen Todeszahlen im Zusammenhang mit Corona werde vielen Menschen klar, dass es auch ihre Liebsten treffen könne. Das Verständnis der Bevölkerung für den harten Lockdown von diesem Mittwoch an sei groß. Viele seien auch der Auffassung, dieser hätte schon früher kommen sollen.

Den Polizisten werde mit den Kontrollen «seit Monaten enorm viel abverlangt», sagte Lewentz. Damit Polizei und Ordnungsdienste die intensiven Kontrollen weiterhin durchhalten könnten, müssten sie mit zu den ersten gehören, die gegen Corona geimpft werden könnten, sagte der Innenminister. Auch die Innenminister-Konferenz in Berlin hatte sich am vergangenen Donnerstag dafür ausgesprochen, dass Polizisten, Feuerwehrleute und Katastrophenschützer mit besonderer Priorität gegen das Coronavirus geimpft werden, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist.

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24 Kommentare

  1. „Bei den anhaltend hohen Todeszahlen im Zusammenhang mit Corona“

    Für eine richtige Lagebeurteilung relevant sind ausschließlich die durch eine gesicherte Diagnose nachgewiesen AN Corona Verstorbenen!!!

  2. Und nicht vergessen:
    Niemand muss sich rechtfertigen oder sich selbst belasten, der Staat muss die Ordnungswidrigkeit beweisen, wie bei der Beschuldigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr.
    Es gibt keine Beweislastumkehr in Corona-Angelegenheiten.

    • Vor allem, ohne Gefahr im Verzug hat das Ordnungsamt oder die Polizei nicht das Recht, die Wohnung zu betreten oder durchsuchen.
      Laute Musik heisst nicht dass zuviele Leute in der Wohnung sind. Im Zweifelsfall einfach nicht aufmachen und durch die Tür mit der Ordnungsmacht, die nur unser Bestes will, reden. Oder durchs Fenster. Und die Beamten auf die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und/oder Strafanzeige hinweisen. Wenn das unberechtigte Betreten einer Wohnung schiefgeht wird sich der Herr Lewentz nicht hinstellen und die Verantwortung übernehmen.

      • «Ausnahmefälle sind zum Beispiel Lärmbelästigung oder andere Belästigungstatbestände»

        Lesekompetenz. Soll ja heute ganz wichtig sein.

        • Und Sachverstand auch: Lärmbelästigung ist nämlich kein Gefahr im Verzug. Da kann die Polizei allerhöchstens klingeln und verlangen dass es leiser wird.

          • Na dann ist das ja geklärt und die Polizei darf nicht ohne richterlichen Beschluss in deine Wohnung. Warum regst du dich dann auf? willst du einfach nur trollen oder Querdenker-Dünnschiss verbreiten?

  3. 1 Abs. 1 Satz 2 der ab dem 16.12.2020 geltenden 14. CoBeLVO lautet (Hervorhebungen durch Rechtsanwältin Jessica Hamed):
    „Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen beschränkt werden, wobei deren Kinder bis 14 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.“

    Der Zusatz in dem sich anschließenden Satz 3 ist im Hinblick darauf, dass gerade kein Verbot besteht, in rechtlicher Hinsicht überflüssig und bestenfalls als Ausdruck eines politischen Willens anzusehen. Dort heißt es:

    „Abweichend von Satz 2 können Personen eines Hausstands in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 auch von bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) besucht werden, selbst wenn sich dadurch insgesamt mehr als fünf Personen über 14 Jahren oder mehr als zwei Hausstände treffen.“

    Die Verlautbarung der rheinland-pfälzischen Regierung auf der Homepage: https://corona.rlp.de/de/startseite/ ist vor dem Hintergrund der klaren rechtlichen Regelung – keine rechtlichen Beschränkungen für private Zusammenkünfte innerhalb der Wohnung – irreführend. Dort heißt es nämlich u.a. (zuletzt aufgerufen am 15.12.2020)

    Die Verlautbarung ist nicht falsch, aber sehr verkürzt. Die unbefangene Leser*innenschaft, die nicht die häufig wechselnden Verordnungen im Einzelnen studiert und auslegt – das dürfte auf einen Großteil der Bürger*innen zutreffen – kann hier leicht den Eindruck bekommen, dass es Beschränkungen für private Zusammenkünfte in Wohnungen gäbe. Dies wird durch den Hinweis auf die „Ausnahmeregelung“ für Weihnachten auch ersichtlich nahegelegt.

    Gerade in Zeiten wie diesen, in denen sich tagtäglich Regelungen ändern, ist es als Aufgabe der Regierenden anzusehen, für ein Maximum an Transparenz Sorge zu tragen; dieser Aufgabe wird die Regierung mit einer solch plakativen, missverständlichen Kommunikation bedauerlicherweise nicht gerecht.

    Im Gegenteil: Es könnte hier sogar der Eindruck entstehen, dass die Kommunikation der Landesregierung gerade darauf angelegt ist, den Bürger*innen ein Verbot zu suggerieren, das tatsächlich nicht besteht, um sie zu einem aus ihrer Sicht wünschenswerten Verhalten zu bewegen.

    Alleine der Umstand, dass dieser Eindruck entstehen kann, ist der aktuellen gesellschaftlich angespannten Situation offenkundig nicht zuträglich. Mit mündigen Bürger*innen muss ehrlich kommuniziert werden. Alles andere kostet Vertrauen in die Regierenden aber auch in den Rechtsstaat. Letzterer kann weitere Erschütterungen kaum gebrauchen.

  4. Wie sieht denn die Rechtslage in Rheinland Pfalz wirklich aus? Liest man die großen Medien oder diesen Hinweise vom Herrn Innenminister, wird dort der Eindruck bestätigt: dass es strikte Verbote gibt, was größere private Zusammenkünfte an Weihnachten angeht.

    Das klingt nach strikten Vorschriften. Zumindest weckt es beim juristisch nicht vorgebildeten Leser diesen Eindruck. Aber so ist es offenbar nicht. Darauf verweist die Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Korn und Partner mit Sitz in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden.

    https://www.ckb-anwaelte.de/keine-rechtlichen-beschraenkungen-innerhalb-der-wohnung-bei-privaten-zusammenkuenften-in-hessen-und-rheinland-pfalz/

    „Zu Hause darf man sich im Rahmen einer privaten Zusammenkunft mit jedem und so vielen Menschen wie man selbst verantworten möchte, treffen.“ Es gebe diesbezüglich keine rechtlichen Beschränkungen – solche wären im Übrigen auch kaum verfassungsrechtlich zu rechtfertigen –, sondern lediglich eine dringende Empfehlung, so die Anwälte.

    In Rheinland-Pfalz steht im Paragraf 1 Abs. 1 Satz 2 der ab dem 16.12.2020 geltenden 14. CoBeLVO: „Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen beschränkt werden, wobei deren Kinder bis 14 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.“

    Der Zusatz in dem sich anschließenden Satz 3 ist im Hinblick darauf, dass gerade kein Verbot besteht, in rechtlicher Hinsicht überflüssig und bestenfalls als Ausdruck eines politischen Willens anzusehen, so die Kanzlei. Dort heißt es: „Abweichend von Satz 2 können Personen eines Hausstands in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 auch von bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) besucht werden, selbst wenn sich dadurch insgesamt mehr als fünf Personen über 14 Jahren oder mehr als zwei Hausstände treffen.“

    Die rheinland-pfälzische Regierung führt ihre Bürger mit der Verlautbarung auf ihrer Homepage in die Irre.

    „Die unbefangene Leserschaft, die nicht die häufig wechselnden Verordnungen im Einzelnen studiert und auslegt – das dürfte auf einen Großteil der Bürger zutreffen – kann hier leicht den Eindruck bekommen, dass es Beschränkungen für private Zusammenkünfte in Wohnungen gäbe. Dies wird durch den Hinweis auf die ‘Ausnahmeregelung‘ für Weihnachten auch ersichtlich nahegelegt.“

    Das Fazit der Kanzlei: „Gerade in Zeiten wie diesen, in denen sich tagtäglich Regelungen ändern, ist es als Aufgabe der Regierenden anzusehen, für ein Maximum an Transparenz Sorge zu tragen; dieser Aufgabe wird die Regierung mit einer solch plakativen, missverständlichen Kommunikation bedauerlicherweise nicht gerecht. Im Gegenteil: Es könnte hier sogar der Eindruck entstehen, dass die Kommunikation der Landesregierung gerade darauf angelegt ist, den Bürgern ein Verbot zu suggerieren, das tatsächlich nicht besteht, um sie zu einem aus ihrer Sicht wünschenswerten Verhalten zu bewegen.“

    Und weiter: „Alleine der Umstand, dass dieser Eindruck entstehen kann, ist der aktuellen gesellschaftlich angespannten Situation offenkundig nicht zuträglich. Mit mündigen Bürgern muss ehrlich kommuniziert werden. Alles andere kostet Vertrauen in die Regierenden, aber auch in den Rechtsstaat. Letzterer kann weitere Erschütterungen kaum gebrauchen.“

  5. Bei manchen Kommentaren wird es einem schon übel! Hier war schon anscheinend der Covid-18 vorher am zuschlagen und hat die ein oder andere Gehirnfunktion zerstört.
    Hier geht es um Menschenleben und nicht darum, was der Ein oder Andere nicht rauslesen kann oder bewußt falsch verstehen möchte, um seine eigene Ansichten als Wahrheit zu definieren.

    • Gibt halt Leute, die haben zu viel Zeit den Tag über, Hartzer, Rentner. Die haben genug Zeit, sich um so nen Scheiss Gedanken zu machen und müssen ihre Langeweile dann eben im Internet ausleben.

      • Ich glaube, nach 47 Berufsjahren haben wir Rentner wohl das Recht unsere Zeit frei von allen Zwängen zu genießen. Und wenn wir den ganzen Tag im Internet sind… So What???

  6. @ „DerBeobachter würde besser mal schaffen gehn“ :
    „DerBeobachter“ versucht außerhalb des Mainstreams den Leuten hier ein bischen Klarheit in das zu
    bringen, was gerade abgeht. Seien sie froh darüber und sparen sie sich die Beleidigungen !

    • „Außerhalb des Mainstreams“

      Jau, so reden die RICHTIG INTELLIGENTEN

      Ich find’s ja sowieso ziemlich kurios, wie kritisch ihr Covidioten-Dumpfbacken wissenschaftlich fundierte Quellen beäugt, aber wenn ein ungepflegter, ungebildeter Hinterwäldler irgend einen unbelegten Scheiss in einem Youtube-Video behauptet, dann wird das für wahr genommen und überhaupt nicht hinterfragt.

    • Ich habe außerhalb des Mainstreams noch eine ganz tolle Dokumentation gefunden. Darin geht es auch um Infektionen und sie hat den Titel „The Walking Dead“

    • Ich gehe mal davon, dass alle Kritiker auch bereit sind, wenn das Virus sie erwischt, freiwillig auf jegliche Intensivbehandlung zugunsten eines „Linientreuen “ zu verzichten. Das wäre konsequent.

    • @Der Professor:

      Jou, alles super geniale Argumente. So wie Harald Hänisch, AfD Gemeinderat aus der sächsischen Stadt Böhlen. War in Leipzig und Berlin dabei und tönte groß rum dass es keinen Virus gibt und die Regierung uns veralbert. Nun ist er kurz darauf leider in einer Klinik mit „Erkältungssymptomen“ gestorben. War wohl ne besonders schwere Grippe, die ihn gepackt hat. Oder nehmen wir den Herrn Nils Wehner, Cheforganisator der Querdenkerdemo in Leipzig. Musste 8 Tage nach der Demo intubiert werden weil er keine Luft mehr bekam. Aber wahrscheinlich ist ihm nur das Frühstücksbrot im Hals stecken geblieben.

      Ich gebe „Linientreuer“ Recht. 2 ihrer „Kritiker mit guten Argumenten“ die wegen ihrem Egoismus und ihrer Geltungssucht 2 benötigte Intensivbetten blockiert haben. Ich möchte nicht wissen wie viele „Kritiker“ noch in den Kliniken liegen, vor sich hin röcheln und den „Linientreuen“ die benötigten Betten klauen

  7. Ich merk schon, ich brauch hier gar nix kommentieren, hier geht ja eh schon die Post ab.

    Wenn ich mal in Betracht ziehe wieviele fremde Nicknames unser Troll hier klaut um seine Posts unter diesen zu schreiben würde ich sagen der verbringt einen Gutteil seiner Tageszeit vor dem PC. Lol.

    • „….um endlich mal dem geneigten Zuschauer zu erklären, wie man zu einem Psychopathen und Stalker wird, der die Onlineidentitäten anderer Kommentatoren klaut und ernsthaft glaubt, alle anderen Kommentatoren seien ein und dieselbe Person mit verschiedenen Aliassen.“

      – Peter

      Merkst du eigentlich noch was, oder bist du mittlerweile vollkommen schmerzfrei?

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