Landtag: Gesetzesbeschluss für psychisch Kranke, JVAs und Behörden

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Silas Stein

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das den Umgang mit psychisch Erkrankten neu regelt und die Hilfen für sie verbessert.

Dadurch sollen Schutzmaßnahmen und insbesondere die Unterbringung psychisch Kranker so weit wie möglich vermieden werden. Zudem würden mit dem Gesetz die Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte der untergebrachten Personen gestärkt, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

Ebenfalls einstimmig beschloss der Landtag ein Gesetz zur Änderung des Justizvollzugsdienstes, das unter dem Eindruck der Corona-Pandemie Gefangenen künftig Videobesuche gestattet und es ihnen erlaubt, sich Schreiben per E-Mail an ein besonderes Behördenpostfach zusenden zu lassen.

Auch ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung wurde mit den Stimmen aller fünf Landtagsfraktionen verabschiedet. Es soll die Digitalisierung der Behörden und die Informationssicherheit weiter vorantreiben. Alle drei Gesetzentwürfe waren von der Landesregierung beziehungsweise den drei Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne eingebracht worden.

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