Nach bewaffnetem Raubüberfall auf Trierer Juwelier: Landgericht fällt Urteil

0
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Das Landgericht Trier hat heute einen Angeklagten wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten am 23. Juni 2017 ein Juweliergeschäft in der Trierer Brotstraße betreten und unter Verwendung einer Schusswaffe, sowie eines Reizgases, 38 Armbanduhren im Wert von 110.210,00 Euro entwendet zu haben. Durch das Reizgas wurden bei dem Überfall drei Personen verletzt.

6 Monate der Gesamtfreiheitsstrafe gelten als vollstreckt. Das Gericht ordnete weiter die Einziehung des Wertes der Taterträge des Raubes in Höhe von 110.210,- € gegen den Angeklagten als Gesamtschuldner an.

Vorheriger ArtikelPkw schleudert gegen die Leitplanke: Fahrerin lebensgefährlich verletzt
Nächster ArtikelIm Trierer Wasserweg klickten die Handschellen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.