Rheinland-Pfalz: Polizei hat in Einzelfällen Corona-Gästelisten genutzt

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Foto: dpa-Archiv

Bei Ermittlungen der Polizei in Rheinland-Pfalz sind in Einzelfällen auch Corona-Gästelisten von Restaurants genutzt worden.

«Das ist in einzelnen Fällen geschehen», sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Innenministeriums in Mainz. Diese Daten würden nicht grundsätzlich zu Fahndungszwecken verwendet. Aber entsprechend der rechtlichen Regelungen des Bundes bestehe die Möglichkeit einer Nutzung, wovon in einzelnen Fällen auch Gebrauch gemacht werde. Zunächst hatte der SWR berichtet.

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hat gemahnt, dass es für den Zugriff der Polizei auf die zum Schutz vor Corona angelegten Gästelisten hohe Hürden geben sollte. «Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht.»

Wenn die Polizei die Gästelisten etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag wirklich für ihre Arbeit brauche, dann biete ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit.

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