Prozess-Aussage erwartet: Mutmaßliche syrische Staatsfolter

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Thomas Frey // dpa

Im weltweit ersten Strafprozess gegen mutmaßliche syrische Folterer hat der Anwalt des Hauptangeklagten für heute eine Aussage angekündigt. Nach mehreren Zeugenvernehmungen werde voraussichtlich eine etwa 40-seitige Einlassung zur Anklage verlesen, sagte der Verteidiger Michael Böcker der Deutschen Presse-Agentur.

Die Bundesanwaltschaft spricht mit Blick auf das Oberlandesgericht Koblenz vom «weltweit ersten Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit» (1 StE 9/19). Syriens Präsident Baschar al-Assad soll in seinem Bürgerkriegsland für eine Folter-Maschinerie verantwortlich sein. Der Koblenzer Prozess begann am 23. April.

Die syrischen Angeklagten Anwar R. (57) und Eyad A. (43) waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und im Februar 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden. Die Anklage wirft Anwar R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 vor. Sie legt ihm 58-fachen Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung in Syrien zur Last. Eyad A. ist wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 angeklagt. Er kündigte über seine Verteidiger an, im Prozess zu schweigen.

Anwar R. soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus in hoher Position für die brutale Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien an den Folgen gestorben. Dem in Zweibrücken festgenommenen Eyad A. wird vorgeworfen, mindestens 30 Demonstranten in das Foltergefängnis gebracht zu haben. Die Opfer wurden laut Anklage mit Schlägen, Tritten, Elektroschocks und vielem mehr traktiert. In dem international beachteten Prozess sitzen auch mutmaßliche Folteropfer als Nebenkläger. Terminiert sind vorerst 24 Verhandlungstage bis zum 13. August.

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