«Prümer Taliban» scheitert erneut: Oberverwaltungsgericht bestätigt Trierer Urteil!

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Thomas Frey

Ein als «Prümer Taliban» bekanntgewordener Afghane hat im juristischen Streit um eine Ausbildungsduldung eine weitere juristische Niederlage erlitten. Der seit längerem in einer Kirchengemeinde in Berlin lebende Mann habe keinen Anspruch auf eine solche Aufenthaltsduldung, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz am Freitag mit (Az.: 7 B 10178/20.OVG). Es bestätigte damit im Eilverfahren eine vorangegangene Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts, gegen die der Mann Beschwerde eingelegt hatte.

Der Afghane hatte mal in Prüm in der Eifel gewohnt, deswegen richtete sich sein Antrag auf eine Aufenthaltsduldung an die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. In seinem Asylverfahren hatte der Mann angegeben, für die islamistischen Taliban gekämpft zu haben. Er sei dann aber selbst für zwei Monate von diesen inhaftiert worden und später geflohen. Daraufhin wurde er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt.

Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz (OLG) widerrief er sein Geständnis und sagte, er habe als angeblicher Taliban-Deserteur leichter Asyl in Deutschland erhalten wollen. Das OLG sprach ihn Ende 2017 von den strafrechtlichen Vorwürfen frei. Seinen Asylantrag und auch den im Dezember 2018 gestellten Folgeantrag lehnten die Behörden ab. Den Antrag auf eine Ausbildungsduldung stellte der Mann erstmals im Dezember 2018, Mitte 2019 erneut. Auch der blieb erfolglos. Das OVG argumentierte nun, dass es für eine Ausbildungsduldung eine seit drei Monaten geltende allgemeine Duldung des Aufenthalts brauche. Die hat der Mann aber nicht, er ist ausreisepflichtig.

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