Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium die fünfte Verordnung seit Beginn der Krise erlassen. Demnach sind Restaurants, Cafés, Theater, Kinos, Sportanlagen, Schwimmbäder, Kosmetiksalons sowie Fahrschulen weiter geschlossen. Die im Internet veröffentlichte Verordnung tritt an diesem Sonntag in Kraft und gilt bis zum 17. Mai.
Generell geöffnet werden dürfen nach der neuen Verordnung alle Einzelhandelsbetriebe. Dabei müssen detaillierte Abstands- und Hygienevorkehrungen beachtet werden. Auch Spielplätze können wieder genutzt werden. Museen sind noch in der Liste der geschlossenen Einrichtungen aufgeführt, dürfen aber nach Angaben von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ab dem 11. Mai wieder öffnen.
Grundsätzlich untersagt sind weiterhin «Zusammenkünfte von Religions- oder Glaubensgemeinschaften, insbesondere in Kirchen, Moscheen und Synagogen». Zulässig ist aber «die stille Einkehr in Gotteshäusern oder Gebetsräumen» sowie Gottesdienste mit höchstens einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin je 10 Quadratmeter Grundfläche. Auch müssen die Gemeinden Vorkehrungen treffen, dass Infektionsketten für die Dauer von 21 Tagen vollständig nachvollzogen werden können. Die allgemeine Kontaktbeschränkung bleibt weiter bestehen: «Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.»


















Denkt mal an die ganzen Hotels, Restaurants, Campingplätze. Auch da gebe es Möglichkeiten aber ist ja wichtiger das Museums, usw. öffnen dürfen. Einfach unreallistich .