Kein Anspruch für Lehrer auf Beseitigung von Jahrbuchfotos

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Justizzentrum in Koblenz. Foto: picture alliance / Thomas Frey/dpa/Archivbild

KOBLENZ. Ein Lehrer, der sich bei einem Fototermin in der Schule freiwillig mit Schulklassen hat ablichten lassen, hat keinen Anspruch auf Entfernung der im Schuljahrbuch veröffentlichten Bilder. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Geklagt hatte ein Studienrat, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Er habe sich nur fotografieren lassen, weil eine Kollegin ihn überredet habe. Den Verwendungszweck der Aufnahmen habe er nicht gekannt. «Der Kläger wollte, dass die verbreiteten Exemplare des Buches zurückgerufen werden und er unkenntlich gemacht wird sowie dass die Fotos künftig nicht mehr verbreitet werden», sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts am Dienstag auf Anfrage.

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage im September 2019 mit Verweis auf das Kunsturhebergesetz ab. Demnach bedürfe es keiner Einwilligung zum Abdruck der Fotos im Jahrbuch, da diese Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammten. Zudem sei der Kläger im Dienstbereich in einer unverfänglichen Situation und nicht ehrverletzend fotografiert worden. Es sei widersprüchlich, die Veröffentlichung einerseits abzulehnen und sich andererseits für Fotos ablichten zu lassen, die zur Veröffentlichung gedacht seien.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab (Az: 2 A 11539/19.OVG).

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1 Kommentar

  1. …und so jemand wird auf Kinder losgelassen?

    Jemand, der
    – sich zu irgend etwas überreden lässt, aber keine Ahnung hat, wo zu genau,
    – sich als Lehrer „mit Schulklassen hat ablichten lassen“ und behauptet, auch da noch keine Idee gehabt zu haben, wo zu die Fotos dienen,
    – dessen Dienstauffassung irgendwelche Aktivitäten „im Dienstbereich“ zulässt, obwohl er behauptet, deren Zweck – und damit einen dienstlichen Zusammenhang nicht gekannt zu haben,
    ist als Lehrer eher mit Fragezeichen zu versehen. Eine Person von diesem Kaliber macht eine Menge Bemühungen um „Medienkompetenz“ bei Schülern mit einem Schlag zunichte.
    Dass ein Lehrer massive Probleme damit hat oder entwickelt, „unverfänglich und nicht ehrverletzend“ fotografiert in einem Jahrbuch aufzutauchen, gibt schon Anlass, an der mentalen Eignung und Verfasstheit zu zweifeln.

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