Urteil verkündet! Kriegsverbrechen: Haft für Foto mit abgetrenntem Kopf

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Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Er hat in Syrien mit dem abgetrennten Kopf eines Kriegsgegners posiert und muss daher in Deutschland länger in Haft: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am Donnerstag einen syrischen Flüchtling wegen dieses Kriegsverbrechens sowie Kriminalität im Saarland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die dabei eingerechnete Einzelstrafe für das Kriegsverbrechen beläuft sich auf eineinhalb Jahre Haft. (Aktenzeichen 1 StE 6 OJs 20/17).

Der 34-Jährige war vor dem OLG geständig gewesen. 2018 war er schon vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Drogenhandels und Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Der Syrer hatte sich laut seinem neuen Koblenzer Urteil einst in seiner Heimat dem bewaffneten Widerstand gegen die Regierung angeschlossen. Dort habe er mit dem Kopf eines Soldaten herabwürdigend für einen Fotografen posiert und sich das Foto auf sein Handy schicken lassen, um sich im Bekanntenkreis damit zu brüsten. Die Anklage warf ihm nicht vor, den Kopf selbst abgetrennt zu haben. Dem OLG-Senat zufolge starb der Vater des 34-Jährigen im syrischen Bürgerkrieg. Er selbst verlor dort ein Bein.

Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz kündigten aber beide keine Revision an. Das Urteil basiert auf einer vorherigen Verständigung der Prozessbeteiligten. Die Verteidigung hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Generalstaatsanwaltschaft plädierte auf drei Jahre und neun Monate Haft.

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