FRANKENTHAL. Nach der Entscheidung zur Freilassung des Angeklagten im Frankenthaler Babymordprozess will sich heute das Landgericht zu dem Fall äußern. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte am Donnerstag angeordnet, den Haftbefehl für den 35-jährigen Mann nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft ohne Urteil aufzuheben.
Das Bundesverfassungsgericht, an das sich der Mordverdächtige gewandt hatte, hatte zuvor wegen der langen Verfahrensdauer und des zähen Prozessverlaufs die Überprüfung der Untersuchungshaft angeordnet.
Der Angeklagte soll 2016 seine zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock eines Hauses geworfen und so getötet haben. Neben Mord wird dem Deutschen auch versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme vorgeworfen. Gegen ihn wird bereits zum zweiten Mal vor dem Landgericht Frankenthal verhandelt. Ein erster, im November 2016 begonnener Prozess war wegen der Erkrankung der Vorsitzenden Richterin nach 23 Verhandlungstagen geplatzt. Im Dezember 2017 begann die Hauptverhandlung unter einem neuen Vorsitzenden erneut.