Mit Axt erschlagen – Urteilsverkündung nach grausamem Mord an Ehefrau

4
Symbolbild. Foto: pixabay //markusspiske

SAARBRÜCKEN. Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau mit einer Axt muss der Ehemann wegen Mordes für 13 Jahre in Haft. Das Landgericht Saarbrücken sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 40-Jährige seine Frau (34) nach Eheproblemen mit einer Axt tötete. Der Mann sei in einen Gedankenstrudel geraten und habe zunehmenden Groll verspürt. Dieser Groll habe sich schließlich «in einer fürchterlichen, brutalen und mit voller Vehemenz ausgeführten Enthauptung seiner Ehefrau» entladen.

Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass bei dem Deutschen bei der Tat im Mai in Saarbrücken eine psychische Störung vorlag, die seine Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert habe, begründete der Vorsitzende Richter.

Der Verteidiger hatte auf einen Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vorheriger ArtikelErstes HELP PORTRAIT am Samstag in Trier
Nächster ArtikelEskalation in Regio-Bahn: Schaffnerin bespuckt, Hitlergruß gezeigt und Fahrgast geschlagen!

4 Kommentare

    • Niemand hat jemals behauptet, es gäbe keine deutschen Straftäter. Natürlich gibt es Diese. Aber im Gegensatz zu den meist islamischen Importkriminellen, kann man Diese leider nicht abschieben,

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.