TRIER/MAINZ. Die Klagewelle im Zusammenhang mit Behandlungskosten in Krankenhäusern sorgt weiter für heftigen Streit zwischen Krankenkassen und Kliniken. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Eisenberg verteidigte am Freitag den Klageweg und betonte, man müsse die Versorgung der Patienten im Auge haben und verantwortungsvoll mit Versichertenbeiträgen umgehen
Bereits am Vortag hatte die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz den Kassen rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. „Diese Vorgehensweise halten Krankenhäuser nicht lange durch“, warnte der Vorsitzende der Gesellschaft, Bernd Decker. Bei den Klagen geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen nun zurückfordern.
Auslöser der aktuellen Klagewelle ist ein Urteil des Bundessozialgerichts im Juni. Demnach müssen Kliniken bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten strenge Vorgaben einhalten, darunter ein Zeitlimit für den Transport in eine Spezialklinik, um eine erhöhte Fallpauschale berechnen zu können.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Verjährungsfrist daraufhin von vier auf zwei Jahre verkürzt. Um Geld zurückfordern zu können, haben die Krankenkassen bis zum 9. November klagen müssen, wie ein Sprecher des Sozialgerichts Mainz erklärte.
Alleine am Sozialgericht Trier gingen seit Beginn des Monats über 800 Klagen der Krankenkassen gegenüber Krankenhäuser in der Region Trier ein.