Sexueller Missbrauch Minderjähriger – Verdacht gegen Freisener Pfarrer erhärtet

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Symbolfoto

TRIER. Das Bistum Trier hat die kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den früheren Pfarrer von Freisen wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger abgeschlossen. In der Voruntersuchung hat sich der Verdacht gegen den heute im Ruhestand lebenden Geistlichen in mehreren Fällen erhärtet.

Gemäß den kirchenrechtlichen Bestimmungen und den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (Nr. 34) hat Bischof Dr. Stephan Ackermann den Untersuchungsbericht mit einem Votum auf Eröffnung eines kirchlichen Strafverfahrens dem Vatikan zugeleitet. Die dortige Glaubenskongregation wird nun über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Verantwortlichen, Gremien und die Gläubigen in der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen sind am vergangenen Wochenende über den Abschluss der Voruntersuchung unterrichtet worden.

Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising, hatte 2016 eingeräumt, bereits zehn Jahre zuvor als Trierer Oberhirte von entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erfahren zu haben. Die katholische Kirche teilte 2016 mit, mittlerweile würde in einem solchen Fall anders verfahren. Tatsächlich begann sie mit eigenen Vorermittlungen gegen den ehemaligen Pfarrer von Freising.

Dieser war auch mit Jugendlichen auf Reisen gegangen. 2015 wurde er laut einem Bistumssprecher wegen Missbrauchsverdachts in mehreren Fällen in den Ruhestand versetzt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelte viermal gegen den Geistlichen. Alle Verfahren seien jedoch unter anderem wegen Verjährung eingestellt worden, teilte die Behörde mit. Nach Kirchenrecht ist der mutmaßliche sexuelle Missbrauch von Minderjährigen dagegen nicht verjährt.

(dpa)

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