Beim Garten umgraben – Mysteriöse Explosion in Speyer

0

SPEYER. Bei einer Explosion in einem Vorgarten eines Wohngebiets in Speyer ist am Mittwoch Nachmittag ein Mann schwer verletzt worden. Während der Umgrabungs-Arbeiten durch eine Gartenbaufirma flog plötzlich der ganze Garten in die Luft.

Der Arbeiter der Gartenbaufirma war laut Polizei-Aussagen scheinbar mit dem Aufflexen eines Rohrs beschäftigt, als eine ungewöhliche hohe Ladung Sprengstoff plötzlich detonierte. Der Arbeiter wurde schwer verletzt und musste unter Einsatz eines Rettungshubschraubers sofort in das nächste Klinikum transportiert werden. Weitere Personen im Umfeld wurden glücklicherweise nicht verletzt.

Der nach der Explosion sofort alarmierte Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes fand am Einsatzort zwei Plastikdosen mit Schwarzpulver und mehrere Päckchen mit Kleinkalibermunition. Eine direkte Erklärung für die heftige Detonation wollten die Spezialisten allerdings zum gestrigen Zeitpunkt nicht abgeben. So könnten auch andere Explosionsursachen, wie ein Weltkriegs-Blindgänger oder andere Sprengstoffe nicht ausgeschlossen werden.

Sprengstoffhunde durchsuchten anschließend auf Anordnung der Polizei zur Sicherheit die nähere Umgebung, Gebäude und Kellerräume, um eine weitere Gefährdungssituation auszuschließen.

Nach Auskunft der zuständigen Behörde wurden aber keine weiteren Gefahrenquellen gefunden. Die Ermittlungen konzentriere sich jetzt vor allem auf die Frage, wie die Sprengstoffe in den Garten gelangt seien. Dies sei zur Zeit völlig unklar. Allerdings würden alle Spuren verfolgt, auch erste Anhaltspunkte, die auf den ehemaligen Besitzer des Anwesens hin deuteten.



Vorheriger ArtikelTragischer Unfall – Arbeiter von Betonplatte eingeklemmt
Nächster ArtikelTrier mit Slalomparcour verwechselt – Nötigung im Straßenverkehr

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.