Polizei kontrolliert den gewerblichen Güterverkehr

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TRIER. Täglich werden auf den Straßen in der Region tausende von Tonnen an Gütern, darunter auch Gefahrstoffe sowie Abfälle, transportiert. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen aufgrund von fehlender und unzureichender Ladungssicherung oder Überschreitung von Lenkzeiten.

Aus diesem Grunde hat das Polizeipräsidium Trier von Donnerstag, 07. Juli, bis Freitag, 08. Juli, auf den Bundesautobahnen A 1 (Rastplätze Hetzerath und Rivenich) und A 64 (Rastplätze Sauertal und Markusberg) eine großangelegte behördenübergreifende Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs durchgeführt. Begleitet wurden diese stationären Maßnahmen durch mobile Kontrollen auf den Bundesstraßen. Hauptaugenmerk legten die eingesetzten Beamten auf Ladungssicherung, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie technischen Zustand der kontrollierten Fahrzeuge.

Auf der Grundlage des „Prümer Vertrags“ kontrollierten Polizeibeamte des Großherzogtums Luxemburgs und Polizeibeamte aus Belgien auf den Parkplätzen Markusberg und Sauertal den gewerblichen Güterverkehr.

Während der dreitägigen Kontrollaktion waren täglich über 40 Beamte der fünf Polizeipräsidien des Landes, der Bereitschaftspolizei, des Landeskriminalamtes sowie Polizeibeamte des Saarlandes im Einsatz Daneben beteiligten sich das Bundesamt für Güterverkehr sowie das Hauptzollamt Koblenz, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd sowie das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht und die SAM (zentraler Ansprechpartner aller Erzeuger und Entsorger von Sonderabfällen) an den Einsatzmaßnahmen. Ein Gefahrgutbeauftragter der Bundeswehr kümmerte sich um militärische Schwertransporte.
Unterstützung aus der Luft erhielten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte durch einen Polizeihubschrauber.

Vertreter des Verkehrsministeriums Rheinland Pfalz und des Umweltministeriums Luxemburg, sowie der Zoll Luxemburg, verschafften sich vor Ort einen Überblick über die Kontrollen und unterstützen die Einsatzkräfte.

Insgesamt kontrollierten die Beamten rund 64 Lkw – darunter 17 Gefahrgut- und 12 Abfalltransporter.

Überwiegend – nämlich 22 -mal – wurden Verstöße gegen Sozialvorschriften, wie beispielsweise die Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten, geahndet.

In 8 Fällen bemängelten die eingesetzten Beamten die unzureichende bzw. fehlende Ladungssicherung von Transporten.
Daneben schlugen Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften (7-) und gegen abfallrechliche Vorgaben (4-mal) zahlenmäßig zu Buche.

18 Fahrzeuge erhielten Mängelberichte. 13 Lkw wurde aufgrund unzureichender Ladungssicherung, Überschreitung der Lenkzeiten sowie technischer Mängel davon 3 wegen fehlender Fahrerlaubnis die Weiterfahrt untersagt.

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