TRIER. Am 12. November 2025 beginnt vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richterin Anne-Christina Brodöfel ein Strafprozess u. a. wegen Verbrechens nach § 30a Betäubungsmittelgesetz.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 45 Jahre alten Angeklagten und der 54 Jahre alten Angeklagten gemeinschaftlich handelnd unter anderem die unerlaubte bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Sie sollen im Mai 2025 mit einem Campingmobil von Luxemburg kommend in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein. Hierbei sollen sie entsprechend eines gemeinsamen Tatplans unter anderem Haschisch (ca. 65 Gramm), Marihuana (ca. 81 Gramm), MDMA-Hydrochlorid (ca. 55 Gramm unterschiedlichen Wirkstoffgehalts), Kokain (ca. 6 Gramm), Amphetaminpaste (ca. 36 Gramm) und Oxycodon (20 Tabletten) transportiert haben. Die Betäubungsmittel sollen weit überwiegend zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Um das Rauschgift gegen unbefugten Zugriff Dritter verteidigen zu können, sollen die Angeklagten im Campingmobil ein Einhandmesser, eine Taschenlampe in Form eines Baseballschlägers und ein Tierabwehrspray aufbewahrt haben.
Die beiden Angeklagten sind strafrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht in Erscheinung getreten und befinden sich in Untersuchungshaft. (Quelle: Landgericht Trier)

















