Trier Pilotkommune: 335 digitale Bauanträge seit Januar

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Foto: dpa / Symbolbild

TRIER – Die Digitalisierung der Bauverwaltung der Stadt Trier macht schnelle Fortschritte: Drei weitere Prozesse werden jetzt laut der Stadt Trier auf reine Online-Verfahren umgestellt.

Anträge auf Teilbaugenehmigung, Bauvoranfragen und Anträge im Freistellungsverfahren gemäß § 67 Landesbauordnung können schon seit dem 1. September auf der Seite rp.digitalebaugenehmigung.de/trier/ gestellt werden.

Ab dem Stichtag Mittwoch, 1. Oktober, sind Anträge in Papierform nicht mehr möglich und werden mit einem Verweis auf das Onlineportal und Bitte um Übersendung der Anträge in digitaler Form zurückgegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht im Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung leisten gerne Hilfestellung bei Erstanträgen unter den Rufnummern 0651/718-3633 und -2638.

Beigeordneter Ralf Britten erklärt: „Mit dem digitalen Baugenehmigungsverfahren leistet Trier einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung in Rheinland-Pfalz. Die beschleunigten Abläufe, erhöhte Transparenz und reduzierte bürokratische Hürden stärken den Wirtschaftsstandort und zeigen, wie Digitalisierung in der kommunalen Praxis gelingen kann.“

Trier war im Mai 2024 eine von zwei Pilotkommunen in Rheinland-Pfalz für den digitalen Bauantrag, basierend auf einer landeseinheitlichen Portallösung. Es folgte eine Startphase, in der das Verfahren für ausgewählte Architekturbüros geöffnet wurde, um die Abläufe zu testen und zu optimieren. Anschließend wurden die Online-Formulare für alle zugänglich gemacht und zugleich auch verpflichtend: Seit Januar 2025 können Bauanträge im Standardverfahren und im vereinfachten Verfahren gemäß § 66 Landesbauordnung nur noch elektronisch eingereicht werden. Aus Sicht von Beate Kaufmann, Leiterin der Bauaufsicht, ein richtiger Schritt: „Für die Umstellung auf ein zu 100 Prozent digitales Verfahren erhielt die Trierer Bauaufsicht viel positives Feedback aus Fachkreisen.

Digitales Verfahren mit vielen Vorteilen

Es fallen einfach viele Unterschriften weg, man muss nicht mehr im Amt vorstellig werden, man bekommt sofort eine Eingangsbestätigung und eine schnelle Rückmeldung, wenn Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind. Auch verwaltungsintern fallen viele Wege weg, weil alle beteiligten Stellen immer auf dem gleichen Kenntnisstand sind. Die direkten Kommunikationsmöglichkeiten sind der große Vorteil der digitalen Baugenehmigung.“

Ein Blick auf die Zahlen bestätigt die Analyse: Seit Januar wurden bei der Bauaufsicht 335 Bauanträge in den beiden bisher freigeschalteten Verfahren eingereicht. Weitere geplante Prozesse sind unter anderem die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Verlängerung verschiedener Genehmigungen, die Anträge auf Bauakteneinsicht und auf Erteilung einer Baulastauskunft.

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