Trier. Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat am Freitag (26.04.2025) nach mündlicher Verhandlung im Anschluss an den Einspruch des Vereins das ursprüngliche Strafmaß gegen den Verein neu bewertet. So kommt die Eintracht zwar um einen Punktabzug herum, muss aber die letzten beiden Heimspiele unter massiven Einschränkungen austragen!
Punkt bleibt – Geldstrafe bleibt hoch
Statt eines Punktabzugs wird der Verein zu einer reduzierten Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt – ursprünglich war ein höherer Betrag im Gespräch. 30 Prozent der Summe dürfen in sicherheitsrelevante Maßnahmen im eigenen Stadion investiert werden.
Der Verein hatte Einspruch gegen das ursprüngliche Urteil eingelegt und sich in der Verhandlung klar zur Verantwortung bekannt, zugleich aber auf verhältnismäßige Sanktionen gedrängt.
Zuschauer-Teilausschluss bei letzten Heimspielen
Neben der Geldstrafe hat das Sportgericht weitere Maßnahmen erlassen: Für die kommenden beiden Heimspiele – gegen die Zweitvertretungen des 1. FSV Mainz 05 und von Eintracht Frankfurt – gilt ein Zuschauerteilausschluss. Das bedeutet konkret: Lediglich der Mittelblock der Haupttribüne im Moselstadion wird geöffnet sein. Alle anderen Stadionbereiche bleiben für Fans geschlossen.
Der Verein kündigte an, die Maßnahmen „akzeptieren und konstruktiv umsetzen“ zu wollen. Die Strafe bezieht sich auf die Ereignisse beim Auswärtsspiel in Bahlingen.

















