Bundesrat stoppt Verkehrsreform – Unionsländer lassen “Ampel” auflaufen

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Foto: dpa (Symbolbild)

BERLIN. Die Bestrebungen zur Gleichberechtigung von Fuß- und Radverkehr mit dem Autoverkehr wurden durch eine überraschende Blockade der Landesregierungen im Bundesrat vereitelt. Ein im Bundestag beschlossenes Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, erhielt am Freitag in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit.

Das Gesetz sah vor, dass Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als neue Ziele im Straßenverkehrsrecht berücksichtigt werden sollten. Diese sollten gleichberechtigt neben der bereits im Gesetz verankerten Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs stehen, die in der Praxis oft Vorrang für Autos bedeutet. Da die Reform des Straßenverkehrsgesetzes keine Zustimmung erhielt, wurde auch die darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat von der Tagesordnung genommen.

Keine Zustimmung im Bundesrat

Die geplanten Neuregelungen sollten den Städten und Gemeinden mehr Spielraum für Maßnahmen wie Busspuren, Tempo-30-Zonen und Zebrastreifen geben. Behörden vor Ort sollten in der Lage sein, Zebrastreifen anzuordnen, ohne eine Gefahrenstelle nachweisen zu müssen. Auch für Bewohnerparkzonen, Busspuren, Radwege und Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen sollten die Behörden flexibler handeln können. Die Ablehnung kam überraschend, insbesondere nachdem der Bundesrat zuvor einstimmig eine weitergehende Reform gefordert hatte, die von der Bundesregierung abgelehnt wurde.

Unionsländer federführend bei der Ablehnung

Die Unionsländer, insbesondere Bayern, waren offenbar federführend bei der Ablehnung. Sie argumentierten, dass das Ziel der Verkehrssicherheit nicht aufgeweicht werden dürfe, selbst wenn zusätzliche Ziele wie Klimaschutz hinzukommen.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann kritisierte dies als unverständlichen Vorwand und betonte, dass die Reform die Verkehrssicherheit verbessern würde. Verkehrs- und Umweltverbände reagierten entsetzt auf die Blockade und bezeichneten sie als schweren Schlag für Städte und Gemeinden. Eine Initiative von über 1000 Kommunen, angeführt von Bürgermeistern und Stadträten aller Parteien, fordert weiterhin das Recht auf freie Entscheidung über die Verkehrsgestaltung vor Ort und insbesondere die Möglichkeit, Tempo 30 dort anzuordnen, wo es als richtig erachtet wird.

2 Kommentare

  1. Im Bundesrat scheint etwas Vernunft eingetreten zu sein. Dieses dauernde Gejammer von angeblichen Gefahrenstellen, und das kommt immer aus der linksgrünen Ecke, stört mittlerweile ein normales, ausgeglichenes Miteinander

  2. @Wolfgang der Erste : Sonst hätten die (Ampel im Stadtrat) unter Federführung des „ultra grünunterstützten“ Baudezernenten in Trier überall 30 er Zone gemacht. Wir werden genug gegängelt/überwacht mit Blitzern in Trier und bald kommen noch mehr in dieser Überwachungsstadt. Dann sollen die mal sparen und Personal abbauen, wenn alles die Festsäulen demnächst erledigen…………

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